Wann dürfen Altenpflegerinnen in Rente gehen?

6 Antworten

Altenpflegerinnen dürfen wie alle anderen Frauen mit 60 "in Rente gehen", wenn sie mehr als 15 Beitragsjahre haben, nach dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre und einen Monat Pflichtbeiträge haben und bis 31.12.1951 geboren sind.

Sonst dürfen sie mit 63 gehen.

Dafür braucht man 35 Versicherungsjahre.

Oder mit 60 (35 Versicherungsjahre + Schwerbehindertenausweis).

Klar, kannst Du mit 55 in Rente gehen, bekommst halt nur 1,50!

Rente gibt es frühestens mit 60 aber dann mit 18% Abschlag

Müssten mit 55 in den Ruhestand gehen dürfen. Weil sie einfach physisch und psychisch abgenutzt wurden. Und weil sie ihre Rente genießen könnten bevor sie selber in so einem Heim verwahrung finden.

Genauso wie alle anderen Berufe, außer Beamte.