Mit 55 Jahren ABSCHLAGSFREI als Beamter in Rente. Wie kann das sein und wie ist das mit dem Gleichbehandlungsprinzip vereinbar?
Heute habe ich in der aktuellen Mai-Ausgabe des Magazins "Stiftung Finanztest" folgende Mitteilung gelesen:
Beamte in den Postnachfolgeunternehmen dürfen WEITERHIN mit 55 Jahren OHNE Abschlag in den Vorruhestand gehen, falls der Arbeitgeber zustimmt. Weitere Voraussetzung : Sie müssen sich nach der Pensionierung eine Zeit lang sozial engagieren, oder wenn sie ihre minderjährigen Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.
Ich bin fast aus dem Stuhl gekippt, als ich das gelesen habe. Ich muss wie alle die nach 1964 geboren sind bis 67 Jahre arbeiten um eine relativ kleine Rente zu erhalten, obwohl ich direkt nach dem Studium immer die Maximalbeiträge in die Rentenkasse bezahlt habe. Und hier wird für einen Beamten die Möglichkeit geschaffen 12 Jahre früher ABSCHLAGSFREI in Rente zu gehen, obwohl diese Pensionen auch noch von den Steuergeldern derjenigen finanziert werden, die viel länger arbeiten müssen. Zusätzlich liegen ja noch die Ruhegeldbezüge/Pensionen eines Beamten weit über den Renten von Angestellten. Von e. Bekannten der bei e. Postnachfolgeunternehmen als Beamter tätig ist, habe ich erfahren, dass die Regelung auch in der Praxis häufiger angewandt wird.
Wie ist so eine Regelung (abschlagsfreie Rente mit 55 J) mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren???
Danke.