Wann darf man in Schrebergarten übernachten?

9 Antworten

Dein Vorhaben ist im Sinne des Bundeskleingartengesetzes grundsätzlich verboten, Du willst nämlich in einem von Dir gepachteten Garten campieren. Das widerspricht der Idee des Schrebergartens. 

Schreber wollte ein stadtnahen, kleinen Garten für Menschen aus zubetonierten Stadtsiedlungen zur billigen Miete haben. Ein schönes Paradies für Jedermann. Deshalb gibt es finanzrechtliche Begünstigungen bzw. dafür haargenaue Bestimmungen. Daher ist auch z. B. die Übernachtung in der Gartenlaube gar nicht vorgesehen, das Anpflanzen von Nutzpflanzen schon ein Problem usw. usw.. Man hat die Bestimmungen bereits modernisiert so weit möglich: Wasser und Strom zum Gärtnern. Übernachtung nur im vorausgenehmigten Sonderfall. Laube auch mit Geräteabteil u. ä. m..

Du musst also einen geeigneten Campingplatz suchen mit einem kleinen Mobilheim darauf und mit der speziellen Erlaubnis dort Deinen Garten zu errichten. Meine Schwiegereltern besaßen genau dies jahrzehntelang - bis zu ihrem Tod vertraglich detailliert vereinbart. So einfach ist das. Viel Glück und Erfolg und Muße!

Sehr gute Antwort mit gutem Alternativvorschlag! LG 😃

So weit ich weiß, darf man in Schrebergärten gar nicht übernachten.

Wir hatten mal einen mit einem kleinen tollen Gartenhäuschen aber übernachten wollten wir nicht und hätten wir auch laut Gartenordnung nicht dürfen.

Steht das Gartenhaus auf dem eigenen Wohngrundstück, kann man darin nach Belieben übernachten so oft und so lange man mag. Anders sieht es aus, wenn das Häuschen in einer Kleingartenanlage steht, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegt. Diese Pachtgärten bzw. Vereinsgärten gelten als öffentliches Grün, das zum Zweck der kleingärtnerischen Nutzung, aber auch zur Erholung verpachtet wird. Die Lauben sollen „einfach ausgestattet“ und gerade nicht für eine Wohnnutzung geeignet sein. Allerdings erlaubt die „Erholungsnutzung“ durchaus gelegentliches Übernachten, auch ein Urlaub ist in der Regel kein Problem.

Studieren Sie vor der Übernahme eines solchen Gartens aber auch die Vereinssatzung: Manche Vereine untersagen das Übernachten, ohne dass es dazu eine gesetzliche Pflicht gäbe. Solche Regelungen bekommt man dann nur weg, indem man sich im jeweiligen Verein engagiert und auf eine Satzungsänderung hinarbeitet. Man sollte auch die gelebte Wirklichkeit checken, die oft von den Buchstaben der Satzung abweicht. „Wo kein Kläger, da kein Richter“ gilt auch in Kleingartenanlagen, doch sollte man sich der Risiken zumindest vor größeren Investitionen bewusst sein, die von solchen „stillschweigenden Duldungen“ ausgehen.

hier weiter:

https://www.gartenhaus-gmbh.de/magazin/im-gartenhaus-uebernachten/

Die Schrebergärten unterliegen ziemlich strikten Bedingungen. Anders kann es aussehen bei Kleingärten. Such doch mal danach.

Ich kenne viele Schrebergärten, auch welche mit Strom und Wasser.

Aber regelmäßiges übernachten ist bei keinem erlaubt.