Wann darf man deponierte Sachen entsorgen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

vor allem würde ich Ihnen raten, Belege darüber zu sammeln, dass sie nach der Person gesucht haben. Falls die Person später auftaucht, hätten sie den Nachweis, dass sie angemessen gesucht haben.

Sollte es sich um wertvolle Dinge handeln, würde ich Ihnen raten, eine Rechtsauskunft bei einem Anwalt einzuholen. Die meisten Nutzer auf GF sind anonym unterwegs und es ist nicht immer einfach, zu erkennen, welche Expertise jemand hat.

Eine Gedanke wäre sicher, sich Rat bei der Polizei zu holen.

LG und viel Erfolg

Jo

Wenn da nichts vereinbart wurde, dann darfst du das gar nicht entsorgen.

Siehe § 696 BGB. Der "Jemand" kann jederzeit sein Eigentum zurückfordern.

als vermieter 6 monate, wird da ähnlich sein

danach darfst du die sachen verkaufen, um deine lagerkosten zu decken

ein mehrerlös steht dem typen aber noch 3 jahre zu, normale verjährung

also verkaufen, rechnungen geben lassen, aufbewahren

Wir sind nicht Vermieter - ich bin sein Onkel; die Wohnung ist unsere eigene.

@Ringerman

aber des lesens seid ihr schon mächtig?

Gibt es eine Verinbarung oder gar einen Beleg über die erfolgte Dponierung (Einlagerung)?

Wenn nicht und es sind keine wertvollen verwertbaren Dinge, dann ab damit auf eine andere Deponie (Müllhalde).

Der Eigentümer, der erst mal einen Anspruch beweisen müßte, hat sein Interesse offenkundig aufgegeben.

Naja, wenn Sie das schriftlich haben würde ich es jetzt schon entsorgen.

Wenn das eher mündlich ausgemacht war, bin ich mir leider nicht so sicher..