Wann darf ich meine Firma "Malereibetrieb" nennen und auch so werben?

5 Antworten

Hallo Thomas,

die gesetzlichen Bestimmungen zur freien Namenswahl sind eindeutig.

Hier spielt die gewählte Rechtsform eine wesentliche Rolle.

Als Einzelunternehmer bist du verpflicht dein Geschäft unter dem voll ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen zu führen.

Phantasienamen wie Kaufhof - MediMarkt - usw. sind da nicht drin. Dazu müsstest du etwa ein GmbH gründen.

Allerdings kannst du natürlich auch sog. Schmucknamen verwenden.

Zum Beispiel KLEISTER KLAUS oder PINSEL PAUL

Aber Pinsel-Paul darf keine Rechnungen stellen oder im Briefkopf als Inhaber auftauchen.

Deine Werbung kann trotzdem erfolgreich sein. Das würde ich nicht von dem Wort "Malerbetrieb" abhängig machen. 

Ich erkläre dir auch gerne warum. Du möchtest deinen Kunden ja nicht das Lesen lernen, sondern sie von deiner Leistung überzeugen - richtig?

Tapezierarbeiten - Wand- und Deckenbeschichtungen, Neu- und Renovierungsanstriche, Tapetenwechsel usw. transortieren ebenfalls die Information, damit der Kunde von einem Maler ausgeht.

Zudem kannst du diese Arbeiten auch problemlos als Raumausstatter anbieten.

Um noch mal auf den Namen zurückzukommen. Der eigene Name vermittelt Vertrauen beim Kunden. Das ist wichtig, denn schließlich arbeitest du als Fremder in den Wohnungen deiner Kunden.

Kleister-KLaus und Pinsel-Paul machen da wohl nicht den seriösesten Eindruck.

Wenn es nicht so läuft wie erwartet, dann liegt es nicht am Namen, sondern, an anderen Dingen.

Ein Hauptthema ist z.B. das Preise Pi x Daumen ermittel werden, statt sie unter kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliert werden.

Zum Standard gehört auch, den Kunden mit billigen Angeboten zu ködern und dann die Kohle über die Nachkalkulation reinzuholen.

Da gibt es einiges worauf man von vorn herein achten sollte.

Wenn du interessiert bist, kann ich dir da gerne ein paar Tipps geben.

Im Augenblick, solltest du dich einfach mal mit der folgenden Seite beschäftigen.

Hier werden alle FRagen zum Thema beantwortet. Ich denke damit gehst du schon mal einen Schritt in die richtige Richtung.

Und danach kann ich dir sagen, was du auch in der jetzigen Situation unternehmen kannst um für deine Idee zu werben. 

Beim Marketing kommt es nicht darauf an, dass man viel macht, sondern, dass das was man macht auch effektiv ist.

Keine Werbemaßnahme ist wirksamer als Mund-zu-Mund-Propaganda.

Viele Unternehmer sehen sich bestätigt, wenn der Kunde zufrieden ist.

Falsche Sichtweise. Ein zufriedener Kunde ist nichts Besonderes. Denn er hat lediglich bekommen, wofür er bezahlt hat und was er erwarten konnte.

Als Dienstleister bist du gut, wenn der Kunde begeistert ist. Wenn du ihn angenehm überraschen konntest.

Wer das drauf hat, muss z.B. sehr viel weniger um immer neue Aufträge ringen und sich auf Dumpingschlachten mit den Mitbewerbern einlassen.

Ich quatsche schon wieder zu viel. Hier mal der Link.

https://www.firma.de/ratgeber/selbstaendig-als-maler-ohne-meisterbrief-so-gelingts/

Und vielleicht bis später.

Da erkundige dich bei der IHK, gesichert dürfen Gesellen Malerarbeiten anbieten und ein Geselle ist Maler darf sich auch so nennen, ob Malereibetrieb mit dem Meister verbunden ist weiß ich nicht, ist aber wahrscheinlich.

Nenn dich Besser beim Namen und schreibe drunter Malerarbeiten, Tapezierarbeiten und Lackierungen etc.

Oder denk dir einen witzigen Namen aus

Klecksnix irgendsowas

wurzlsepp668  26.11.2017, 10:53

ähm, warum sollte bei einem MALLERbetrieb die IHK Auskunft geben?

hier ist AUSSCHL. die Handwerkskammer und die Innung Ansprechpartner

MKausK  26.11.2017, 11:03
@wurzlsepp668

Die Handelskammer ist für alle Gewerbebetriebe zuständig, da wird man soweit mir bekannt Zwangsmitglied, Malerinnung ist freiwillig aber ratsam

emib5  26.11.2017, 12:27
@MKausK

Wenn man keine Ahnung hat...

Handwerkskammer und Innung sind zwei völlig verschiedene Dinge.

MKausK  26.11.2017, 12:32
@emib5

Habe ich etwas anderes behauptet, in Köln werden alle Gewerbebetriebe in der Handelskammer erfasst Malerinnung und Handwerkskammer gibt es, die sind kein muss IHK ist verpflichtend.

Das „Maler- und Lackiererhandwerk“ ist m. W. immer noch an einen Meisterbrief gebunden. 

Nicht jeder darf sich Maler und Lackierer nennen. Bevor Sie als selbständiger Maler ein Gewerbe anmelden können, benötigen Sie eine Zulassung der Handwerkskammer. Wer in die Handwerksrolle der HWK eingetragen werden will, muss die Erfordernisse für eine Gewerbeerlaubnis erfüllen. Aber auch ohne Meisterbrief stehen Ihnen Optionen offen, sich als Maler selbständig zu machen.

Als selbständiger Maler brauchen Sie eine Gewerbeerlaubnis. Der Malerberuf gehört laut der Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das bedeutet, dass es einen Meisterzwang gibt. Der klassische Werdegang ist also die Ablegung einer Meisterprüfung. Doch welche Alternativen gibt es ohne Meistertitel?

  1. Sie stellen einen Meister als Betriebsleiter an
  2. Sie qualifizieren sich für eine Ausübungsberechtigung nach §7b HwO 
  3. Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO

https://www.firma.de/ratgeber/selbstaendig-als-maler-ohne-meisterbrief-so-gelingts/

Wenn du mit einen dieser Ausnahmemöglichkeiten arbeitest, hast du ja die Erlaubnis der HWK und kannst mit einen eigenen Namen loslegen. Wenn du als Raumausstatter arbeitest, kannst du dein Betrieb natürlich nicht Malerbetriebe nennen. Der Schuss geht nach hinten los.
MKausK  26.11.2017, 12:34

Malergesellen dürfen selbstständig Arbeiten anbieten und ausführen.

Blubblerblase  26.11.2017, 13:09
@MKausK

Auch ein Gewerbe anmelden? Und wieso wird dann dieser Beruf weiterhin unter Meisterpflicht geführt?

Mit der Ausnamegenehmigung dürfte auch das Recht auf die Bezeichnung verbunden sein. Aber da würde ich unbedingt bei der IHK nachfragen. Das kann sonst ins Auge gehen.

Wenn du selbst geprüfter Malermeister bist oder einen angestellt hast.