Wann darf ich ein Messer ziehen?

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Ein Messer hervorzuholen ist in Deutschland keine Straftat. Wenn das Messer kein verbotener Gegenstand ist und nicht dem Führungsverbot unterfällt, macht es keinen Unterschied, ob ein Messer offen oder versteckt getragen wird. Für eine Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB durch konkludentes Handeln, muss diesbezüglich schon mehr passieren.

Okay dankeschön gut zu wissen:)

Ich für meinen Teil würd's so sehen: mit zwei freien Händen müsste man eigentlich einen einzelnen Angreifer, der mit einem Messer bewaffnet ist, besser entwaffnen und außer Gefecht setzen können als mit einem Messer, welches in einer solchen Situation einzig der Verletzung des Angreifers dient und insofern wohl nicht mehr zum "Mindestmaß" gehört, sondern schon etwas weiter geht, da offensiv und auf Verletzung gerichtet statt der bloßen Verteidigung. Bei mehreren Angreifern wäre aber ohnehin die Flucht angebrachter.

mit zwei freien Händen müsste man eigentlich einen einzelnen Angreifer, der mit einem Messer bewaffnet ist, besser entwaffnen

Müsste man weder noch kann man es in der Regel.

Ja. Das ziehen eines Messers an sich ist auch keine Straftat, an sich.

Solltest du ein Messer ziehen, wenn der andere seines schon draussen hat (und der dich verletzen will)? Nein. Den Zeitpunkt hast du verpasst, denn bis du deines gezogen hast, ist der andere an dir dran, wenn ers ernstmeint (uind davon musst du ausgehen). In der Situation sollten deine Beine rotierende Scheiben bilden, die dich möglichst schnell aus dieser Situation expedieren. Am besten wäre, dass du davor schon aufmerksam genug warst, um den Typen zu bemerken und dich zu verdrücken. Denn das allerletzte, was du bei einer Messerattacke brauchen kannst, ist ein Gegner, der dir deine Hand, die am Messer ist, festhält, während er dich absticht und du nur mit einer Hand rumfuchteln kannst.

Und das alles geschieht unter der Annahme, dass du überhaupt weißt, was du dann mit dem Ding anfangen sollst, bzw. dass du das Ding überhaupt schnell, unauffällig und am wenigsten Selbstgefährdend in so einer Situation ziehen kannst.

Mein Rat: Pfefferspray. Nimm es in die Hand, wenn du den Verdacht hast, dass du in Gefahr bist, und seif den Angreifer ein, wenn er eine Gefahr darstellt. Und dann renn.

Ja in diesem Fall darf man das aber wenn dein "Feind" keine Waffen sei es ein Messer oder was andere bei sich hat und dich verletzen möchte dann mache du dich strafbar. In dem Fall wäre es Notwehr. LG

Wenn du oder jemand anders in Gefahr ist, darfst du "ein Messer ziehen", dies wäre in dem Fall gegeben.