Wann besteht so eine Eigengefährdung, sodass eine Psychologin die Schweigepflicht brechen darf?

4 Antworten

Was ist so schlimm daran seinen eigenen Eltern gegenüber ehrlich zu sein und nicht permanent Verstecken zu spielen?

Wirst Du lebenslänglich von ihnen gemobbt werden?

Hacken sie Dir ein Bein ab, damit Du nicht mehr zum Dealer läufst?

Oder kommen sie vielleicht mit der Ankündigung um die Ecke "Haben wir in unserer Jugend selbst alles probiert...!"?

Kommt auf die Erzeuger auch Eltern genannt an. Schön, dass Deine o.k. gewesen zu sein scheinen, aber es gibt auch andere, die körperlich wie psychisch Mißbrauch begehen....

@Medicina

In solchen Fällen sollte die Psychologin über den familiären Hintergrund aufgeklärt sein und wissen, was sie zu tun und zu lassen hat bei Drogenkonsum ihrer Patientin.

Lies mal dies:

Ethik in der Psychotherapie: Schweigepflicht – Unterschiedliche Auslegungen

http://www.aerzteblatt.de/archiv/63334/Ethik-in-der-Psychotherapie-Schweigepflicht-Unterschiedliche-Auslegungen

Schwierig - wenn sie meint, dass Du gefährdet bist, vielleicht.

Gleichzeitig steht dort (weiter unten):

  • "Angehörige und Begleitpersonen von Patienten sollten über die Schweigepflicht informiert werden, die auch ihnen gegenüber besteht. Eltern sollten auf die Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes hingewiesen werden. Ab dem Alter von 14 bis 15 Jahren ist das Patientengeheimnis zu beachten."

Google mal mit

kostenlose rechtsberatung für kinder

und klick Dich in die Infos rein.

Dann google nochmal so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).

Bestenfalls gibt es sowas an Deinem Wohnort.

.

Wann war denn die letzte Sitzung bei der Therapeutin?

Und seit wann nimmst Du keine Drogen mehr?

Kann es für sie klar sein, dass Du tatsächlich vollkommen weg von den Drogen bist? Oder kann sie da unsicher sein und denken, dass Du immer noch Drogen konsumierst?

Ich finde das ganze ziemlich schwierig. Schließlich hattest Du Dich vertrauensvoll geöffnet und ihr alles erzählt. - Wie solltest Du jemals wieder Vertrauen zu einem Psychotherapeuten aufbauen können, wenn sie nun alles Deinen Eltern ausplaudert.

Ich wünsche Dir sehr, dass es solch eine Kinder-Rechtsberatung bei Dir gibt.

Wenn Du nachweisslich (längere Zeit) nicht mehr kiffst oder andere Drogen oder regelmäßig Alkohol zu Dir nimmst und der Psychologin keine Suizidabsichten mitgeteilt hast, dann besteht unter meiner eingeschränkten Onlinesicht keine Eigengefährdung. Mache bitte die Psychologin darauf aufmerksam, dass Du auf der Schweigepflicht gegenüber den Eltern bestehst und juristische Maßnahmen ergreifen wirst, wenn sie dagegen verstößt.

Darf sie. Sie kann die Situation besser einschätzen als du.