Wann bekommt man einen Betreuer?

8 Antworten

Hallo!

Ein sehr guter Bekannter von mir war lange Jahre Berufsbetreuer & betreut jetzt ehrenamtlich ein paar Leute weiter, die er seit rund 30 Jahren betreut. Wir trafen uns dieser Tage mal wieder & ich kenne durch ihn die Materie ganz gut.

Diese Leute, die betreut werden, fielen i.wann mal auf, weil sie ihr Leben nicht mehr selbst gestalten konnten sei es durch Krankheit, Sucht, psychische/psycho-soziale Probleme oder sonstige Schicksalsschläge & jemand nötig wurde, der ihnen etwa Rechtsgeschäfte oder Besorgungen abnimmt, in ihrem Auftrag Dinge vollzieht und Bankgeschäfte übernimmt bzw. die FInanzen und wenn nötig die Unterbringung regelt.

Daneben gibt es noch Bewährungshelfer, aber die greifen dann, wenn jemand auf Bewährung verurteilt wurde und jemand benötigt wird, der sich um den Verurteilten kümmert bzw. ein Auge auf ihn wirft.

Eine gesetzliche Betreuung beginnt stets damit, dass der zu Betreuende ins Visier eines Betreuungsgerichtes gerät.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass wenn jemand erst einmal in den Fängen eines Betreuungsgerichtes geraten ist, er hier nicht mehr so schnell herauskommt.
Unter gesetzliche Betreuung kann jeder geraten, der seinen Wohnsitz in
Deutschland hat.

Um ins Visier eines Betreuungsgerichte zu geraten, gibt es drei Möglichkeiten:

1. Jemand meldet die verdächtige Person beim Betreuungsgericht. Dies
     kann formlos per Anschreiben erfolgen oder mit Hilfe von vorgedruckten
    Formularen, die bei den an Amtsgerichten angesiedelten Betreuungs-
    gerichten ausliegen.
    Hier gibt es auch Informationsbroschüren, anhand derer die Melder sich
    bei ihren Formulierungen orientieren können.

2. Ein Kläger vor einem Zivilgericht fällt dem Richter durch seine
     "Widerspestigkeit" „Uneinsichtigkeit“ derart auf den Wecker, dass dieser
    ihn kurzrhand für prozessunfähig erklärt, was einer
    Entmündigung gleichkommt.

3. Manche leichtgläubige Menschen lassen sich von dem positiv besetzten
    Begriff „gesetzliche Betreuung“ täuschen und verwechseln eine gesetz-
    liche Betreuung mit einer Haushaltshilfe.
    Sie stellen deshalb beim Betreuungsgericht selbst einen Antrag auf  
    gesetzliche Betreuung. Da diese Menschen über ihren Irrtum bei
    Antragsstellung nicht  aufgeklärt werden, laufen sie regelmäßig in
    die Betreuungsfalle, aus der sie dann nicht mehr rausgelassen werden.

Gemäß Gesetz ist das Betreuungsgericht angehalten in allen diesen drei Fällen von amtswegen zu ermitteln, ob eine Betreuung angebracht ist.

Da aber die einfache Feststellung, dass der Betroffene seine Angelegenheiten nichtmehr selbst regeln oder z.B. sein Ausgabeverhalten nach Angaben seines erbberechtigen Enkels verschwenderisch sein soll, weil z.B. seine Oma sich eine Gartenhilfe geleistet hat, sieht das Gesetz vor, dass nur solches „Fehlverhalten“ eines Betroffenen in eine gesetzliche Betreuung einmünden soll, das aufgrund einer psychischen Beeinträch-tigung erfolgte.

Aus diesem Grund wird in den Betreuungsbeschlüssen auch immer auf eine angeblich vorhandene psychische Erkrankung hingewiesen, die den Betroffenen daran hindere, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Da Betreuungsrichter aufgrund ihres Jurastudiums in Sachen „psychiatri-scher Krankheitsbilder“ Laien sind, greifen sie auf die „Sachkenntnisse von so genannten „psychiatrischen Sachverständigen“ zurück.

Diese haben oftmals ein Studium im Bereich der Pädagogik, Psychologie oder Psychiatrie absolviert. Es gibt aber auch Fälle, in denen keine Ausbildung oder z,B, eine als Sachbearbeiterin oder Kosmetikerin vorliegt.

Sie alle arbeiten nach dem Prinzip, dass dort wo viel gesucht wird, auch viel gefunden wird, so dass die ins Visier genommenen Probanden in der Regel aus allen Wolken fallen, wenn sie in ihrem Gutachten lesen, dass sie wahnsinnig und gemeingefährlich sind  und eine Gefahr für sich und die Umwelt darstellen und dermaßen geistig eingeschränkt sind, dass sie noch nicht einmal zu erkennen vermögen, dass sie psychisch krank sind.

Diese Ihnen unterstellte angebliche Krankheitsuneinsich-tigkeit gilt dann regelmäßig als Beweis für das Vorliegen einer psychischen Krankheit.

Bei der Auswahl des psychiatrischen Sachverständigen ist ein Betreuungsrichter nicht an Vorgaben gebunden. Wenn er z.B. der Auffassung ist, dass seine Oma für diese Aufgabe geeignet sei, dann ist er für diese Entscheidung niemanden Rechenschaft schuldig. Entsprechendes gilt, wenn ein Betreuungsopfer einen eigenen Gutachter benennt.

Der Richter wird diesen Gutachter und dessen Gutachten ohne Begründung und ohne vorherige Kenntnisnahme ablehnen – nicht etwa weil er Gründe dafür hat, sondern weil er es darf und immer so gemacht hat.

Angesichts dieser absurden Situation haben sich im Umfeld der Betreuungsgerichte Märkte für Gutachtertätigkeiten herausgebildet, die auf der Anbieterseite und auf der Nahfrageseite monopolartig strukturiert sind; d.h. auf der Nachfrageseite gibt es nur einen Nachfrager nach psychiatrischen Gutachten – nämlich der Betreuungsrichter selbst – und auf der Angebotsseite nur einen oder zwei handverlesene Anbieter - hier z,B, die Oma oder die Nachbarin des Richters.

Dass diese Konstellation sehr stark an das Modell der Hexenverbrennung im Mittelalter erinnert, wo ein Richter einen Inquisitor damit beauftragte herauszufinden, dass das ins Visier genommen Opfer geisteskrank und vom Teufel besessen sei und dieser dies auch tatsächlich auftrags-gemäß „herausfand, stört in der deutschen Justiz niemanden. Die Prüfung auf eigenes faires und rechtmäßiges Handeln unterbleibt.

Betreuungsopfer, die es sich finanziell leisten können, entziehen sich dem Zugriff dieser Siegerjustiz durch eine Flucht ins Ausland.

Diese Einstellung der Justiz führte dann im Laufe der Zeit dazu, dass die Qualität der von den Betreuungsgerichten eingeforderten und akzeptierten Gutachten immer mehr zu wünschen ließen, da die Mehrzahl Richter mit einer Qualitätsprüfung  überfordrt waren

Denn wie sollten auch Richter, die damit kokettierten, dass sie keinerlei Beurteilungsvermögen bei psychiatrischen Krankheiten haben und aus diesem Grund psychiatrische Gutachten erstellen lassen, beurteilen können, welches dieser Gutachten dem wissenschaftlichen Standard entspricht bzw. nur hohles Geschwätz un leere Phrasen beinhaltet.

Die Gutachter wiederum machten sich die Unkenntnis der Richter zunutze und verzichteten oftmals sogar auf eine persönliche Untersuchung der Betreuungsopfer; sie erstellten  massenhaft Ferngutachten, die dann anschließend von den Richtern kraft ihres Amtes akzeptiert wurden.

Der Fall Mollath stell hier nur die Spitze eines Eisberges dar.

Die jährlich steigende Zahl an ins Visier genommenen Betreuungsbe-dürftigen führt schließlich dazu, dass sich ein Markt für gesetzliche Betreuer mit Goldgräberstimmung bildete. Da es keinerlei Marktzugangsbedingungen gab und jedermann ohne Ausbildungsschluss und berufliche Ausbildung sich als Berufsbetreuer betätigen konnte, blieb als einzige Hürde, die Zustimmung des Betreuungsgerichtes, was wiederum dazu führte, dass sich an den Betreuungsgerichten verschworene Gemeinschaften
von Betreuungsrichtern, gesetzlichen Betreuern und psychiatrischen Gutachtern bildeten.

Neben den Betreuern ohne Ausbildung bilden Rechtsanwälte  eine zweite Gruppe an gesetzlichen Betreuern.

Letztere werden bevorzugt solchen Betreuten zugewiesen, die über Vermögen und Immobilien verfügen. Nicht selten kommt es dann vor, dass die Immobilie unterwertig verkauft wird und der Verkaufserlös von den Gebühren dieses betreuenden Rechtsanwaltes aufgefressen werden.

So sieht es in der Praxis leider Tatsächlich aus in Merkels und Seehofer DDR 2.0!

@Schlauerfuchs

In Wirklichkeit ist alles noch viel schlimmer, aber ich habe bei meiner Schilderung Rücksicht genommen auf die vielen obrigkeitsgläubigen Gemüter, die nur wütend werden, wenn sie bemerken, dass ihre heiles Weltbild eine trügerische Fiktion ist.

Streit mit der Freundin ist sicher kein Grund für eine Betreuung.

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichtes) für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.

er wird sie verwemst haben, so richtig, mit in die schnauze schlagen, aber ich bekomme dann trotzdem keinen betreuer, wenn ich das machte

@AnettaKahane

In Normalfall richtig. 

Aber in Betreuungsgesetz steht ,jeder kann eine Betreuung für eine Person anregen ,es reicht ein Antrag bei der Betreuungsbehörde od Betreuungsgericht , so wenn jemand die Freundin schlägt ist das eigentlich eine strafrechtliche Sache , aber ggf kann jemand ,die Freundin aus Rache ,die Polizei sonst wer die Betreuung anregen ,z.b nicht aufgeräumte Wohnung ,von der Norm abweichendes Verdeitigungsverhalten im dem Strafverfahren. 

Früher hieß das Entmündigung,  da waren die Hürden ,höher ,es musste jemand sein Vermögen verschleudern ,z.B durch Spielsachen ,Alkoholkonsum etc.

Seit der Reform wo es Betreuung heisst ist eine neuer Berufsstand, der Berufbetreuer entstanden , auch neigen Gerichte dazugießen viel schneller anzuordnen als eine Endmündigung, zum einen weil die Betreuung jeder für jeden anregen kann, zum anderen weil Betreuung zwar das gleiche wie Entmündigung ist aber als nicht so tratschen gesehen wird.

So recht manchmal schon ein seltsam geschriebener Wiederspruch bei einer Behörde aus in Verbindung mit Chaos in der Wohnung ,dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird.

Besonders schnell geht es bei Vermögenden Personen wo Berufbetreuer Vorteile sehen.

Nicht umsonst hat die UN die Bundesregierung schon mehrmals angemahnt ,dass das DT Betreuungsgesetz für Erwachsene von 1992 gegen die UN Behinderkonvention von 1973 verstößt, leider ohne Erfolg. 


Ist leider so.


@Schlauerfuchs

Besonders schnell geht es bei Vermögenden Personen wo Berufbetreuer Vorteile sehen.

jetzt hattest du mir kurz richtig angst gemacht, dann ist mir eingefallen, dass wir ja auch kackengeile anwälte haben, die mit uns so etwas widersprechen, gegengutachten holen und was weiß ich alles

@Schlauerfuchs

Ja sicher kann jeder eine Betreuung anregen. Die wird  dann aber nicht einfach auferlegt sondern es wird genau abgecheckt ob und was notwendig ist. Eine Straftat ist sicher kein Grund für eine Betreuung.

@maja0403

Ich habe nicht geschrieben,  dass die Straftat der Grund ist , aber ggf der Auslöser ,dass da noch eine nicht aufgeräumte Wohnung hinzukommt, um bezahlte Rechnungen und ggf seltsames Verteidigungsverhalten in der Strafsache, regt denn jemand eine Betreuung an kommt das Betreuungsverfahren im Gang und mit dann irgend ein Phychologe die Person braucht Betreuung war es das.

insbesondere liegt der Fehler im Gutachtersystem weil man den Gutachter als unfehlbar göttliches Wesen halt welche keine Fehler Macht und die Gerichte ihm blind folgen .

Ist leider in der Praxis so.

@Schlauerfuchs

Dann hat man aber noch lange keine Betreuung. Sie wurde nur angeregt. Und eine Straftat alleine reicht da definitiv nicht aus.

@maja0403

hier für euch auch noch mal, danke

aber ich verstehe es jetzt

er hat sie verprügelt, sie regt das an

er hatte schon heftig drogen genommen und war nicht der hellste, hat oft zb seine eigene wohnung zerlegt

war wohl ausreichend

@AnettaKahane

Ich würde ihm das ja so einfach nicht glauben. Kann auch sein, dass er einfach nur irgendwas erzählt. Vielleicht sucht er Mitleid.

Jähzorn und Unbeherrschtheit ist kein Grund für eine betreuung sondern ein fall für die Justiz.

@Schlauerfuchs

Der Bekandeste Fehler von Gutachtern war der Fall Gustl Mollath,  kannst Du mal googlen. 

Aber nur die Spitze des Eisberges vom der gleichen Klinik, BKH Bayreuth, meinte eine Oberärztin dass jemand eine Betreuung benötigt weil er bei der Bundeswehr ausgemustert wurde und dadurch im Leben schwere Nachteile erhalten hat .

Gutachten, Nr.:  XVII vom 10.06.08 .

Nur war der Mann nicht ausgemustert worden sondern weil die Eltern eine Nebenerwerbslandwirtschaft hatten ,wegen der Mithilfe im deren Betrieb ,aufgrund eines Gutachtens vom Landwirtschaftsamt Bayreuth , ( Betribsnummer 4721270321 ) zurückgestellt worden.

Obwohl das Gutachten das Landwirtschaftsamt keine medizinischen Daten enthielt und nur die Betribsituatin beschreibt reichte dem Amtsgericht  Pegnitz und dem Landgericht Bayreuth das BKH Gutachten aus , auch auf eine Berichtigung der Abt. FÜ-San 1, der Bundeswehr, dass es keiner Ausmusterung gab die Person mit Tauglich, Signirziffer 2 ,gemustert war und wegen der Landwirtschaft dauerhaft zurückgestellt folgte keine Reaktion. 

Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hob die Sache auf ,dass hier wegen einen grob sinnenstellten Sachverhalt in eine Gutachten eine Betreuung angeordnet wurde und dieses von keiner Bayerischen / Deutschen Vorinstalliert auch nur ansatzweise auf seine richtigen Deteils geprüft wurde.

" Vermutlich hat das die Oberärztin im BKH schon vorausgesehen weil ihr 12 Seitiges Gutachten mit dem Schlusssatz endete,  ein herausgegeben des Gutachten an den Betroffenen ist nicht zu empfehlen, weil es zu zahlreichen Deteil Diskussionen führen würde........"

  Aber eine Zürückstellung ist nun mal keine Ausmusterung aus med. Gründen  ,genauso wie ein Hund keine Katze ist , aber die Richter und Gerichte in D sahen das anders...

Deteil sind wichtig und viele Deteil geben ein ganzes in Bayerisch Kongo,  Landkreis Bayreuth anscheinend unbekannt? 

@Schlauerfuchs

Sorry meine Vorinstanzen, statt Vorinstalliert ein Tablett Fehler,  ich bitte um Entschuldigung. 

@Schlauerfuchs

Es geht hier nicht um Einzelfälle. Es ist sehr schwer, jemanden unter Betreuung zu bekommen, vor allem dann, wenn nicht die klassischen Erkrankungen wie Demenz oder bestimmte psychische Erkrankungen vorliegen.

@maja0403

Ja und nein ,denn durch die Anregung wird es ja geprüft und da Phychologie keine korrekte Wissenschaft wie Physik od Chemie ist kommt es dann auf das Gutachten an .

Od besser viel mehr auf die Sichtweise des Gutachters und wie tolerant od streng dieser ist .

Hier kann ein sehr schlechtes Abschneiden in einen IQ Test dann als Hirorganische Störung gewertet werden und man steht unter Betreuung obwohl man einen Beruf od ähnliches hat.

Wärend man organischer Erkrankungen auf Bildgebenden Systemen sieht ( Röntgenaufnahme,  MRD ,Ultraschall ) ist es es bei phychiche Erkrankungen schwieriger ,hier ist es alleine die Einschätzung der Person des Gutachters und ggf irgend welcher Testphychlogien,  hier liegt der Fehler im Betreuungsgesetz. 

@Schlauerfuchs

Es geht doch hier um einen konkreten Fall und da ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine Betreuung wegen dem angegebenen Grund existiert. Wenn eine Betreuung existiert, gibt es andere Gründe, die nicht genannt wurden.

Nochmal: Eine Straftat ist kein Grund für eine Betreuung und Jähzorn/Unbeherrschtheit auch nicht.

@maja0403

Es wurde ja schon vom Fragesteller in einen Kommentar hier gesagt,  " er hat Drogen genommen ist nicht der hellste" ...

Daher kann man im Gutachten durch den Drogenkonsum eine Hirnschädigung annehmen durch ein Gutachten ,welche die Betreuung dann rechtfertigt. 

Und dann immer der Spruch Einzelfälle,  jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll,  so ist es ein Stück Gerechtigkeit Menschen zu schützen ,für die Justiz ist es kein Mensch sondern eher das Aktenzeichen auf dem Aktendeckel ,da kann schnell ein falsches Urteil leben zerstören ,es kommt dann zwar immer das ist nicht persönlich ,aber nicht das Aktenzeichen büßt ,sondern die Person wo unschuldig in Haft geht, Fehlurteil im Strafrecht , od eben auch die Person wo wegen eines falschen Gutachtens unter Betreuung gestellt wird, wenn es ein guter Ehrenamtlicher Betreuer aus dem Freundeskreis kann es dann noch richten aber viele Berufbetreuer verfolgen einen Interessen, sagt ja das Wort schon Berufbetreuer,  er macht es Berufsmäßig um Gewinn zu machen genauso wie ein Handwerker Gewinn macht wenn er die Arbeit macht od ein Anwalt mit seiner Gebührenrechnung.

So sind es eben keine Einzelfälle der Berufbetreuer ist ein Fehler auf der ganzen Linie im System.

Auch ist ein System nicht toll, weil es in Betreuungsanordnungen zu 80 bis 85 % richtig liegt, was ist mit den 15 bis 20% wo es ein Fehler ist ,dass Verwande an Vermögen kommen wollen ,eine Behörde so elegant einen nervenden Querulanten " entsorgen" möchte und das ggf mit einem Zweifelhaften Gutachten durchkommt.

Hat zwar mit den Frage nichts zu tun, wie oben erklärt ist es vermutlich so plausibel wie es zur Betreuung gekommen ist um näher auf dem konkreten Fall der Frage einzugehen ,müsste man mehr Hintergründe, Deteil kennen ?

Aber das DT Betreuungsgesetz ist dennoch dringend Reformbedürftig! 

@maja0403

Woher weißt Du das alles, das z, B. "genau abgecheckt" wird.

Die Regel ist nämlich, dass eben diese Überprüfung in keiner Weise denn rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht.

@maja0403

Das Problem ist eben nur, dass die Justiz nicht reagieren möchte und sich kein entrechtetes Betreuungsopfer einen Rechtsanwalt leisten kann, der die unwillige Justiz mit einer Klageerzwingungklage dazu bringt, ihre Arbeit aufzunehmen.

@maja0403

Der Mythos vom täglichen Einzelfall vertuscht nur die Probleme.

@Novosibirsk

Das stimmt Richter haben von Technik und Medizin keinen Ahnung ,daher folgen Sie dem Gutachten blind, Gutachten werden nicht einmal ad hoc überprüft,  schlimmer noch Eiwände dagegen des Betroffenen werden als Krankheitsbedigt abgetan.

Es klingt zwar gut wenn man des Gesetz liest aber die praktische Ausführung ist mangelhaft. 

@maja0403

Um ein korruptes System zu entlarven, kann man sich nun mal nur auf viele tausende EInzelfälle beziehen, die dann allerdings von den Beschwichtigern als bedauerliche EInzelfälle schöngeredet werden.

Entweder, weil man gerichtlich einen angeordnet bekommt (gesetzlich) oder, weil man sich selbst Hilfe sucht und einen möchte (ambulant). Und beides gibt es aus den unterschiedlichsten Gründen. Bei Suchtproblemen, bei Gewalt in der Beziehung, bei psychischen Erkrankungen, bei Problemen mit den eigenen Kindern etc.

Dieser Betreuer ist entweder ein Bewährunugshelfer nach einer Haftstrafe wegen Körperverletzung oder einer, der deine Geschäfte führt, weil du vom Familiengericht unter Betreuung gestellt worden bist, weil du aufgrund einer Krankheit (z.B. Demenz oder Suchterkrankung) nicht mehr voll geschäftsfähig bist.

Der Betreuer kümmert sich zwar um deine Angelegenheiten. Das heißt aber auch, dass du dir nicht eben mal schnell ein Auto kaufen oder eine Urlaubsreise buchen kannst.

ich weiß, so kamen wir ja darauf

"ich fliege nächsten monat nach malle"

"oh schön, waren wir auch"

"ja, ich muss nur noch fragen, ob mein betreuer zustimmt"

faszinierende plottwists, wenn du jemanden nach jahren wiedertriffst

aber ich verstehe es jetzt

er hat sie verprügelt, sie regt das an

er hatte schon heftig drogen genommen und war nicht der hellste, hat oft zb seine eigene wohnung zerlegt

war wohl ausreichend

@AnettaKahane

Wie Du schon in einen anderen Kommentar geschrieben hast " er hat öfter mal Drogen ,genommen und war nicht der hellste..."

Diese Vermutung kann jemand äußern um eine Betreuung anzuregen, kommt der Gutachter zu den Schluss,  dass er wegen seines Drogenkonsumes eine Hirnschädigung hat ,steht er unter Betreuung,  so schnell geht das leider......

@Schlauerfuchs

Wer so hirngeschädigt ist, dass er seine Alte vermöbelt und seine Wohnung im Delirium zertrümmert, für den darf man auch schon mal über eine geschlossene Betreuung, sprich Knast oder Klapse nachdenken.

@Altersweise

Dies gilt aber doch nicht für Banker, die aufgrund ihres Größenwahnsinns Milliarden verspielen und ihrer Umwelt immensen Schaden zufügen. Bei dem hier vorliegenden Suchtverhalten nach Anerkennung wird wohl ein Auge zugedrückt und ihnen bleibt ein Leben als Betreungsopfer erspart.

@Novosibirsk

Wenn der größenwahnsinnige Banker oder Manager entsprechend verurteilt würde, stünde ihm ebenfalls eine Vollzeitbetreuung zu, hinter schwedischen Gardinen. Nur bis es dazu mal kommt, sie Fälle Middelhoff oder Schlecker, muss schon viel passieren, denn leider können sich diese Herrschaften meist sündteure und saugute Anwälte leisten.

Aber das ist ein anderes Thema und vor allem relativiert das auch nicht das Verhalten unseres schwammhirnigen Kandidaten von oben.