Wann bekommt der Täter von der Anzeige mit?

5 Antworten

die polizei meldet sich eig nach einem tag zur befragung was den passiert ist da kann er sich dann auch noch zur situation äusern danach wird das normalerweise weitergeleitet und er bekommt post vom gericht

er bekommt einen Brief also eine Vorladung von der Polizei mit einem festen Termin und kann dann kommen um sich zu äußern, muss aber nicht kann es auch schriftlich machen oder einen Anwalt nehmen. Wenn man sich äußert und den Fall erklärt kommt es aber viel besser an und man kann sich entlasten und wenn man nichts sagt macht man sich verdächtiger



Thraalu  21.12.2015, 16:45

Der Täter muss nicht ermittelt werden außerdem ist er noch kein Täter sondern nur angeklagter.

In diesem Fall muss er nicht wissen, dass ermittlungen gegen ihn geführt werden.

Es liegt im Ermessen der Ermittlungsbehörden wann sie ihn vorladen.

Spätestens, wenn er von der Polizei eine Vorladung zur Vernehmung bekommt. 

spätestens wenn die Polizei vor der tür steht