Wann bekomme ich Post von der Polizei?

3 Antworten

Hallo

der Bußgeldbescheid kann bis zu 3 Monate dauern.

und erst wenn dieser Bußgeldbescheid rechtskräftig wird (2 Wochen nach Erhalt) bekommt die Führerscheinstelle eine Meldung darüber.

dann kann es wieder ca. 2-4 Moante dauern bis das Aufbauseminar angeordnet wird und die Probezeit um 2 Jahre erhöht wird

Hallo PaLLiii,

im Moment bin ich etwas über die Aussage verwundert, dass auf Dich ein Bußgeld in Höhe von 100,00 Euro und ein Punkt in Flensburg wie ein Aufbauseminar zukommen soll.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für so einen Unfall maximal folgenden Bußgeldbescheid vor:


Tatbestandsnummer: 104106

Tatvorwurf: Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.3 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Außer, dass Du 35,00 Euro an Verwarnungsgeld zahlen musst, hat dieser Unfall keine Folgen für Dich. Weder gibt es Punkte, noch ein Fahrverbot, noch erfolgt ein Eintrag als A - Verstoß, so dass auch kein Aufbauseminar angeordnet wird.

Für die Versendung des entsprechenden Bußgeldbescheides hat die Bußgeldstelle 3 Monate Zeit. Wird dieser Bußgeldbescheid später als drei Monate nach dem Unfall verschickt, ist die Tat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich bin ein Stück Rückwärts gefahren und dabei jemandem vorne drauf (Minimaler Kratzer) Ändert das was ?
Der Polizist meinte wie gesagt zu mir 100€ und ein Punkt

@PaLLiii

Ja das ändert in der Tat was, denn dann lautet der Bußgeldbescheid laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt:


Tatbestandsnummer: 109649

Tatvorwurf: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß: Ja


In dem Fall hatte der Polizeibeamte mit der Nennung der Rechtsfolgen recht.

Es bleibt aber dabei, dass Dir Bußgeldbescheid bzw. bei Bußgeldern muss der Dir Anhörungsbogen spätestens 3 Monate nach der Tat zugesendet werden.

Bedeutet zwei Monate sind schon rum, seit dem Unfall, so dass Dir der Bußgeldbescheid bzw. mindestens der Anhörungsbogen innerhalb Oktober zugesendet werden muss.

Manchmal hat man halt wirklich Glück, dass entweder gar kein Bußgeldbescheid erlassen wird (bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, muss die Polizei auch nicht zwingend ein Bußgeldverfahren einleiten) oder die Drei-Monats-Frist der Zusendung verstreicht und die Tat  dadurch nicht mehr geahndet werden kann.

3 Monate hat die Polizei Zeit!