Wann bekomme ich Post von der Polizei?
Hallo, ich hatte ca. vor 2 Monaten einen ganz kleinen Auffahrunfall, wobei die Polizei gerufen wurde. Der Polizist meinte zu mir, dass ich 100€ Geldstrafe bekomme und zudem 1 Punkt in Flensburg und dadurch dass ich noch in der Probezeit bin, sagte er, kann es sein dass ich auch vielleicht noch Post bekomme bezüglich eines Aufbauseminars etc. Seit DEM habe ich aber NIE wieder was davon gehört. Die Selbstbeteiligung des Schadens von dem Carsharing Unternehmen wurde auch bereits seit einem Monat bezahlt. Wie lange kann das noch dauern ? Oder ist das vielleicht "Untergegangen?"
3 Antworten
Hallo
der Bußgeldbescheid kann bis zu 3 Monate dauern.
und erst wenn dieser Bußgeldbescheid rechtskräftig wird (2 Wochen nach Erhalt) bekommt die Führerscheinstelle eine Meldung darüber.
dann kann es wieder ca. 2-4 Moante dauern bis das Aufbauseminar angeordnet wird und die Probezeit um 2 Jahre erhöht wird
Hallo PaLLiii,
im Moment bin ich etwas über die Aussage verwundert, dass auf Dich ein Bußgeld in Höhe von 100,00 Euro und ein Punkt in Flensburg wie ein Aufbauseminar zukommen soll.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für so einen Unfall maximal folgenden Bußgeldbescheid vor:
Tatbestandsnummer: 104106
Tatvorwurf: Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.3 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Außer, dass Du 35,00 Euro an Verwarnungsgeld zahlen musst, hat dieser Unfall keine Folgen für Dich. Weder gibt es Punkte, noch ein Fahrverbot, noch erfolgt ein Eintrag als A - Verstoß, so dass auch kein Aufbauseminar angeordnet wird.
Für die Versendung des entsprechenden Bußgeldbescheides hat die Bußgeldstelle 3 Monate Zeit. Wird dieser Bußgeldbescheid später als drei Monate nach dem Unfall verschickt, ist die Tat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
Schöne Grüße
TheGrow
Ja das ändert in der Tat was, denn dann lautet der Bußgeldbescheid laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt:
Tatbestandsnummer: 109649
Tatvorwurf: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß: Ja
In dem Fall hatte der Polizeibeamte mit der Nennung der Rechtsfolgen recht.
Es bleibt aber dabei, dass Dir Bußgeldbescheid bzw. bei Bußgeldern muss der Dir Anhörungsbogen spätestens 3 Monate nach der Tat zugesendet werden.
Bedeutet zwei Monate sind schon rum, seit dem Unfall, so dass Dir der Bußgeldbescheid bzw. mindestens der Anhörungsbogen innerhalb Oktober zugesendet werden muss.
Manchmal hat man halt wirklich Glück, dass entweder gar kein Bußgeldbescheid erlassen wird (bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, muss die Polizei auch nicht zwingend ein Bußgeldverfahren einleiten) oder die Drei-Monats-Frist der Zusendung verstreicht und die Tat dadurch nicht mehr geahndet werden kann.
3 Monate hat die Polizei Zeit!
Ich bin ein Stück Rückwärts gefahren und dabei jemandem vorne drauf (Minimaler Kratzer) Ändert das was ?
Der Polizist meinte wie gesagt zu mir 100€ und ein Punkt