Wann bekomme ich meinen Führerschein zugeschickt?

6 Antworten

am Einfachsten wäre es doch, wenn du einfach dort anrufst und nachfragst.

Solange du noch nicht den richtigen Führerschein in den Händen hältst, bist du nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und darfst deshalb nicht Auto fahren! Dazu die Rechtsgrundlage § 22 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung:

Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde
händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem
Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Hat der
Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies
der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit.
Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zuübersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des
Führerscheins [...] erteilt.

Wenn dir der Prüfer nicht den Führerschein überreicht hat, dann hast du bisher nur eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung, aber keine Fahrerlaubnis. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Prüfer dir gesagt hat, dass du dich mit diesem Papier ans Steuer setzen darfst. Dir bleibt nichts anderes übrig, als auf das Eintreffen deines Führerscheins zu warten. Du kannst vielleicht bei der Fahrerlaubnisbehörde anrufen, um zu erfahren, wie lange es noch dauert. Allerdings darfst du derzeit nicht fahren, sonst machst du dich strafbar nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html).

Also auf dem Zettel steht "Ersatz der Fahrerlaubnis" ich darf damit nur nicht nach Polen fahren wurde mir gesagt.

@12jens99

bzw heißt "VNF" Vorläufiger Nachweis auf eine Fahrerlaubis der Gültig ist im Inland.

Häng dich an der Führerscheinstelle dahinter den nach drei Monaten ist deine Prüfung NULL und Nichtig denn hast du keinen Anspruch auf den Füherschein den der wird dann mit allen Prüfungsunterlagen vernichtet  und dann darfst du nicht mehr fahren bis du erneut zur Schule und eine neue Prüfung abgelegt hast  . Den das ist durch den Datenschutz geregelt das sich kein Unbefugter sich den Schein aneignen kann so wie beim Perso . 

Bei deutschen Behörden dauert alles seine Zeit :) Einfach Geduld haben, fahren darfst du ja trotzden ;)

Darf er nicht, da ihm die Fahrerlaubnis nach § 22 Abs. 4 letzter Satz FeV erst mit der Aushändigung des Führerscheins erteilt wird. Ohne Führerschein würde er sich in diesem Fall wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.

@adk710

Er sagt aber, er habe vom Sachverständigen einen Ersatzzettel bekommen. Ich kenne das Dokument nicht weil ich BF17 gemacht habe jedoch darf er durchaus Fahren so wie er es beschreibt.

Als ich meine Prüfungsfahrt absolvierte, bekam ich nach Beendigung der Fahrt den Führerschein vom Prüfer direkt ausgehändigt.