wann beginnt die Vertragslaufzeit?
guten tag. ich habe eine frage zum thema vertragslaufzeiten. februar 2010 es klingelte an der haustür, ein vertreter von sorglosstrom, "ja dies hätte ich nicht tun sollen" , und zwar habe ich einen 2jahres vertrag abgeschlossen was man ja eigentlich nicht tun soll. nichts desto trotz, um es kurz zu machen, ab den 01.07.2010 werden wir von sorglosstrom mit strom beliefert. Da zwischen dem 01.02.2010 und dem 01.07.2010 ein zeitraum von 6 monaten ist und ich gerne wieder nach 2 jahren aus dem vertrag austreten möchte, rief ich bei der kundenhotline an und fragte ab wann die vertragslaufzeit beginne. mir wurde erzählt das alle fristen sei es kündigungsfrist etc. ab dem 01.02.2010 beginnen sollten. jedoch als ich die frage stellte ab wann die 2 jahre beginnen,hieß es ab dem 01.07.2010. jedoch hieße das, das die gesamt vertragsdauer 2,5 jahre beträge. dies macht mich stutzig weil wenn ich einen vertrag abschließe, gelten für mich die 2 jahre ab datumsunterschrift. aufgrund dessen fragte ich die dame, ob das wiederrufsrecht was ja von vertragsbeginn ab die ersten 6 wochen hieße. daher meine frage: legt sich sorglosstrom die fristen so wie sie es brauchen oder gibt es da genauere bestimmungen? ich habe den vertrag durchforstet konnte aber darauf keine antwort finden, und die dame am telefon zögerte mit der aussage ab wann die fristen beginnen, 01.02.2010 oder 01.07.2010.was ist bindend
6 Antworten
Hallo,
Du wirst mitbekommen, wann Dein Vertrag auf den neuen Anbieter übergeht.
Einerseits bekommst Du eine Schlussabrechnung vom alten Versorger und Dein neuer wird ja Geld haben wollen und demzufolge eine Rechnung schicken.
Kündigen kannst Du jetzt schon "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Am besten per Einschreiben / Rückschein und mit der Bitte, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Der Vertrag beginnt erst mit der ersten Stromlieferung des neuen Versorgers.
Also keine Sorge, es läuft Dir zeitlich nichts weg.
Hat Dein neuer Versorger keine Internetseite, auf der Du Dir die Vetrtragsdaten ansehen kannst?
Wenn du einen Zweijahresvertrag unterschrieben hast, musst du auch zwei Jahre den Strom von dort beziehen. Also bis 30.6.2012. Und du musst rechtzeitig kündigen, wenn der Vertrag sich nicht um ein weiteres Jahr verlängern soll.
das muss doch irgendwo im Vertrag stehen, das gibt es doch gar nicht, anosnsten gehe zu einer kostenlosen rechtsberatungsstelle, in berlin im Rathaus Schöneberg und frage. Übrigens hat man doch ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht, beginnend ab Vertragsabschluss, warum hast du das nicht genutzt?
01.07.
nach dem BGB beginnt die Vertragslaufzeit erst nach "Erhalt der Sache" , sprich Schaltung des Stroms.
Der Vertrag beginnt mit der Lieferung, denn die ist ja Vertragsgegenstand. Wie ich das hier lese- wenngleich es etwas unübersichtlich ist-, also am 01.07.2010……