Wann beginnt die Verjährung bei einer Hecke in Bayern im Nachbarschaftsrecht?

2 Antworten

Zwecks der Grenznähe müsstest Du innerhalb der 5 Jahre  bei Deinem Nachbarn  per Einschreiben mit Rückschein  "Widerspruch" einlegen, wenn der Grenzabstand nicht gewahrt werden sollte.

Zwecks der Höhe erst, wenn es so weit ist. Bis dahin kann ausgegangen werden,  dass der  Nachbar weiß, dass die Hecke maximal 2 Meter hoch sein darf.

Es kommt auch darauf an, welcher  A r t  die Hecke ist. Wachsen da viele Äste auf Dein Grundstück?  Dann wäre  der Abstand mit 0,5 Meter zu knapp.

Natürlich erst wenn die Hecke die vakante Größe erreicht/bzw. überschritten hat, erst dann beginnt ja überhaupt eine eingreifbare Rechtsposition. Oder werden jetzt alle Männer kastriert weil sie möglicherweise eine Frau attackieren können?

Bedenke aber auch eines, mit jedem Eigentümerwechsel/Erweiterung auf mehrere Eigentümer beginnen alle Fristen neu. Wenn es dem alten Eigentümer egal war muss dies dem neuen noch lange nicht egal sein......

Nachbarn sind Zwangspartnerschaften und so eine Hecke genügt manchmal für einen Amoklauf.....

Der Amoklauf resultiert dann aber eher aus der psychischen Labilität einer der Parteien, als an der Hecke selbst.

Meine Hecke ist nach drei Jahren nun 90cm groß und ich habe deshalb schon den zweiten Anwaltsbrief des Nachbarn erhalten... 

Diese Streitwut des Besagten ist im ganzen Vietel bekannt. Deshalb sehnen wir uns nur nach etwas Privatsphäre und wollen, was gesetzliche Grundlagen gibt und nicht nur in der Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit existiert,keine Angriffsfläche bieten. 

@iteach

Den Brief würde ich ignorieren und maximal dem Anwalt die Paragraphen zukommen lassen. Soll er dich doch verklagen und die Kosten des Rechtstreites tragen........