WANN / WIE entscheidet ein Richter sein Urteil? Vorab bzw nach Verhandlung?

3 Antworten

All die Möglichkeiten, die Du aufgezählt hast, sind denkbar.

Der Richter ist Beherrscher des Rechts und daher in jeglicher Hinsicht unabhängig, frei in seiner Entscheidung und insoweit nur und ausschließlich an die Buchstaben des Gesetzes gebunden. Mehr nicht. Wie er zu seiner Entscheidung kommt, ist einzig und allein ihm überlassen.

Natürlich wertet der Richter die Sachhinweise wie Gutachten, Aussagen usw.usw., und sie werden auch seine Entscheidung mitbestimmen. Aber die Entscheidung, d.h. den Richterspruch, trifft der Richter allein und einsam.

Im Vorfeld gibt es natürlich gewisse Tendenzen. Diese können auch einer Vorentscheidung gleichen. Die eigentliche Entscheidungsfindung läuft in den meisten Verfahren aber nach wie vor in der mündlichen Verhandlung. Anhand der vorweg eingereichten Schriftsätze kann man aber häufig erahnen, wohin sich der Prozess bewegt.

Geht einfach alle "Ihr Diskutierer" zu einer Gerichtsverhandlung!! Keiner von Euch kennt einen Richter! Seid doch froh dass Ihr noch keine Bekanntschaft mit einem gemacht habt!

Prima! Dann gehen wir alle zu einer Gerichtsverhandlung.... Und haben damit nicht eine Frage (s.o.) geklärt .... Daaaanke