WANN / WIE entscheidet ein Richter sein Urteil? Vorab bzw nach Verhandlung?
Hallo lieber Leser,
mich würde mal interessieren wann ein Richter eigentlich sein "Urteil"gefällt hat?
Liest er eigentlich alle Briefe der Rechtsanwälte bzw der Parteien vorher durch? Die ganze Korrespondenz die immer wieder hin und her geht? Oder nur grob um den Sachverhalt zu verstehen, und wartet dann auf Details bei der Verhandlung? Auch wenn dann noch Gutachten vorliegen was manchmal auch ja sehr viele Seiten hat.
Wann entscheidet ein Richter dann wohl? Für sich im stillen schon vorher? Während der Verhandlung? Kann sich das Blatt da noch drehen? Erzählt man dann alles nochmal, was er ja schon längst gelesen hat und eigentlich weiß?
Diskutierer hier grad mit ein paar Freunden, aber keiner kennt einen Richter und wir werden uns nicht einig ;-)
Grüsschen
3 Antworten
All die Möglichkeiten, die Du aufgezählt hast, sind denkbar.
Der Richter ist Beherrscher des Rechts und daher in jeglicher Hinsicht unabhängig, frei in seiner Entscheidung und insoweit nur und ausschließlich an die Buchstaben des Gesetzes gebunden. Mehr nicht. Wie er zu seiner Entscheidung kommt, ist einzig und allein ihm überlassen.
Natürlich wertet der Richter die Sachhinweise wie Gutachten, Aussagen usw.usw., und sie werden auch seine Entscheidung mitbestimmen. Aber die Entscheidung, d.h. den Richterspruch, trifft der Richter allein und einsam.
Im Vorfeld gibt es natürlich gewisse Tendenzen. Diese können auch einer Vorentscheidung gleichen. Die eigentliche Entscheidungsfindung läuft in den meisten Verfahren aber nach wie vor in der mündlichen Verhandlung. Anhand der vorweg eingereichten Schriftsätze kann man aber häufig erahnen, wohin sich der Prozess bewegt.
Geht einfach alle "Ihr Diskutierer" zu einer Gerichtsverhandlung!! Keiner von Euch kennt einen Richter! Seid doch froh dass Ihr noch keine Bekanntschaft mit einem gemacht habt!
Prima! Dann gehen wir alle zu einer Gerichtsverhandlung.... Und haben damit nicht eine Frage (s.o.) geklärt .... Daaaanke