Wand in Wohnung stürzt ein - wer zahlt?

11 Antworten

Über Den Einsturz ist sofort das zuständige Bauordnungsamt zu informieren. Falls hier die Statik des Gebäudes gefährdet ist, besteht Einsturzgefahr. Deine Freunde könnten auf Kosten des Eigentümers auf der Stelle ausziehen und eine Ersatzunterkunft im Hotel in Anspruch nehmen. Falls bereits geklärt ist, dass die Wand nicht tragende Funktion hatte, Sollten deine Freunde zunächst eine Frist zur Beseitigung des Schadens setzen mit dem Vermerk 50% der Miete nur unter Vorbehalt im Januar 2013 zu zahlen. Bei Zuhilfenahme eines Anwaltes kann durch einstweilige richterliche Anordnung die Instandsetzung sofort eingeleitet werden, Prozesskostenhilfe vorausgesetzt.

Das Problem ist, dass meine Freunde sehr verunsichert sind, sie wollen keinen Ärger mit der Hausverwaltung, weil sie nicht gekündigt werden wollen. Aber wer kann festestellen, wer an dem Einsturz Schuld ist? Die Tipps werde ich weitergeben, danke! - und es ist keine tragende Wand. Feuerwehr und Polizei waren schon da. Aber die Hausverwaltung will wie gesagt nicht weitermachen, bevor nicht geklärt ist, wer zahlt. Hausratversucherung haben meine Freunde leider auch nicht.

@SFMGV

Keine Angst, die Hausverwaltung kündigt nicht. Und wenn, die Begründung ist einfach nicht vorhanden, denn deine Freunde sind sicher nicht Schuld an dem Einsturz. Wahrscheinlich ist der alte Riss eines der Probleme, weiter könnte das Baumaterial so schlecht verarbeitet sein, dass im zusammenspiel mit dem Riss hier der Einsturz einher ging. Welches Baumaterial wurde eingesetzt? Wandstärke? Auflager der Trennwand? Länge und Hohe der Trennwand? Wenn Hängeschränke vorhanden, welche Last lag auf den Wandbefestigungen? Unabhängig von der Schuldfrage muss die Hausverwaltung sofort die Instandsetzung einleiten. Ein Gutachterverfahren kann bis zu 3 Monate dauern. Übrigens im Schuldfall deiner Freunde greift nicht die Hausratversicherung sondern die Privathaftpfichtversicherung eines deiner Freunde. Hier mal nachhaken, manchmal ist in den Hausratversicherungen der Eltern eine Haftpflicht für den Sohn enthalten.

Das ist Sache des Vermieters,der kann seine Mieter abet nicht ewig auf einer Baustelle leben lassen und das ist ein erheblicher Mietmangel!Dem Vermieter eine Frist zur beseitigung des Mangels setzen und wenn nicht passiert die Miete mindern.Bei Mieterschutzvereinen kann man sich beraten lassen man muss nur Mitglied werden das kostet um 40 Euro im Jahr.In der Miermunderungstabelle kannst Du nachlesen um wieviel die Miete gemindert werden kann. www.mietminderungstabelle.de

da man die wand nicht selbst zufall gebracht hat ist alles vermietersache sein versicherungen müssen zahlen in vorrausleistung gehen alles schön fotografsisch erfassen mit datum und zeugen und zeiträumen wielange das dauert --------- was der vermieter dazu sagt oder wer schuldig ist kann einem egal sein

Die zweckgemäße, soll heißen mangelfreie Bereitstellung der Mietwohnung schuldet der Vermieter; er hat sich ggf. auch mit Fremdverursachern von Schäden in der Wohnung auseinanderzusetzen. Du als Mieter meldest lediglich den Mangel, erklärst die darauf angemessene Mietminderung, übst diese bis zur Abstellung des Mangels. Hierneben schuldet dir der Vermieter aus gegebenem Mietrecht auch den Schadensersatz, z.B. für Mehraufwendungen dieses eingetretenen und für die Dauer bis zur Abstellung des Mangels.

Fundiert ist hier in § 535 ff. BGB sowie hierzu angrenzender Bestimmungen aus Gerichtsentscheiden zum Mietrecht, die im aktuellen PALANDT Kommentar zum BGB nachgelesen werden können. Bis zu einem Streitwert 5.000 EUR kann sich der Mieter in erster Instanz selbst vertreten, muß keinen Anwalt nehmen; zur Klageformulierung steht die Schreibstube des Amtsgerichts zur Verfügung.

Wand in Wohnung stürzt ein - wer zahlt?

Wenn der Mieter nicht die Schuld trägt, dann die Gebäudeversicherung des >Vermieters oder der Vermieter selbst.

Das Problem ist, dass meine Freunde sehr verunsichert sind, sie wollen keinen Ärger mit der Hausverwaltung, weil sie nicht gekündigt werden wollen.

Keine Sorge nur weil man eventuell berchtigte Mietmindeerung macht oder eine Frist zur Behebung des Mangels setzt, kann man nicht einfach gekündigt werden.

Aber wer kann festestellen, wer an dem Einsturz Schuld ist?

Ein Gutachter.