Walnussbaum soll gefällt werden - was kann ich dagegen tun?

3 Antworten

Auch Bäume haben ein "Verfalldatum" und können eine Gefahr darstellen. Vielleicht zählte auch dieser Aspekt.

Du kannst es über den Naturschutzbeauftragten versuchen.

Der wird wohl damit befasst sein, da man vor der Erteilung einer Genhemigung zum Fällen gewohnheitsmäßig ein Gutachten einholt.

In einem solchen Fall gibt es eine einzige Möglichkeit. Nimm Verbindung mit dem Amt für Denkmalpflege auf. Lass den Baum als Naturdenkmal eintragen. Dann ist eine Fällung nur noch rechtens, wenn akute Gefahr besteht, daß der Baum umfällt oder jemand durch ihn Schaden nehmen könnte.