Waffengesetz?!

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

... und die Geldstrafe bis zu 10 000 Euro betragen.

Lass es lieber ;) Es gibt schöne Messer, welche legal sind und die trotzdem ihre Zwecke erfüllen.

Ich habe mal aus verschiedenen Quellen eine Liste zusammengeklaut, die einen Überblick über die "unguten" Messertypen" gibt (ab und zu kommt noch was hinzu):

Messer mit diesen Eigenschaften solltest du nicht führen, da es ein Verstoß gegen das Waffenrecht darstellt:

  • Einhandmesser (Seit April 2008 Einschränkungen im Führen. Wird von der Polizei bei kontrollen leider hart verfolgt, gerade bei Heranwachsenden!) Einhandmesser sind Messer, bei der sich die Klinge mit einer Hand FESTstellen lässt, egal welche Klingenlänge. Ein Einhandmesser, dessen Klinge nicht veriegelt, wie bei den Schweizertaschenmessern, unterliegt demnach nicht einschränkungen beim Tragen in der Öffentlichkeit.)

  • Messer mit fester Klinge über 12 cm Klingenlänge, dazu gehört auch der ungeschliffene Klingenteil (zum Führen benötigst du ein berechtigtes Interesse wie: Campen, Wandern, Angeln, Brauchtumspflege, allg. annerkannter Zweck... In einer Großśtadt wirst du damit nicht durchkommen) (Klappmesser, auch wenn die Klinge einrastet fallen nicht unter eine maximale Klingenlänge, schleppst du aber eine Machhete als Klappmesser herum, kommst du wieder in den bereich einer Hiebwaffe, wie du dir denken kannst auf der Straße nicht erlaubt.)

Diese Eigenschaften sind „üngünstig“, aber müssen nicht unbedingt zu einer negativen Einstufung als Waffe führen:

  • Tauglichkeit des Messers, um Verletzungen beizubringen (schon bei geringerer Klingenlänge als 6,7cm)

  • Gute Sticheigenschaften der Klingenform

  • Geringe Eignung als Schneidwerkzeug

  • Beschaffenheit des Griffs geht über der eines üblichen Schneidwerkzeuges hinaus

  • Ausgeprägtes Parrierelement

  • Waffentypisches Gesamterscheinungsbild, beurteilt von einem waffenrechtlichen Laien

  • Reflexionsschutz für Klinge oder Messer insgesamt (also schwarze Klinge oder so)

  • Waffentypische Hinweise des Herstellers (Artikelbeschreibung und -bezeichnung)

  • Hohlkehle (auch „Bahn“, „Hohlbahn“, „Gracht“, „Kalle“, „Blutrinne“ oder „Blutrille“) dient bei Jagdmessern dazu Luft den Wundkanal zu leiten, was zu einem schnellen verenden des Wildstücks führt.

Eindeutige Waffeneigenschaften, Führverbot, aber Besitz erlaubt:

  • Zweischneidigkeit der Klinge: Dolch (Waffe)

  • Tanto-Klinge (Stoßwaffe)

  • seit 2012 auch Kerambitmesser

Messer die total verboten sind:

  • Butterflymesser

  • Fallmesser

  • Faustmesser (Griff quer zur Klinge)

  • WASP Injection Knife (mal googlen, ziemlich abgefahren)

Messer mit unter 41 mm Klingenlänge und unter 10 mm Breite werden nach BKA Feststellungsbescheid nicht als Waffen eingestuft. Außer natürlich dieses WASP-Teil...

Deutschland ist im Vergleich zum europäischen Ausland noch ziemlich liberal was Messer angeht. Im Ausland gelten meist deutlich schärfere Gesetze, die auch härter bestraft werden.

Angaben ohne Gewähr, Quellen habe ich nicht mehr, niemand ist auch dazu gezwungen mir zu glauben :P Viele dieser „Regeln“ sind aus BKA Feststellungsbescheiden hervorgegangen und stehen so nicht im Gesetz, sind aber oft bindend was die Rechtsprechung angeht.

Top Antwort kennst du vieleicht ein legales Messer das seinen Zweck erfüllt :D ? Nochmal vielen Dank

Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren. § 52 Abs.3 Waffengesetz:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html

Danke :)