Wärmezähler (Wärmemengezähler) wie berechnen -Nebenkosten?

4 Antworten

1. Wie ist das Eigentum aufteilt? Das geht aus der Teilungserklärung hervor.

Danach richtet sich die Grundformel

Gesamtkosten : Gesamtanteil  x MEA (Miteigentumsanteil) des jeweiligen Eigentümers = Kosten des Eigentümers.

Gehört der Schornsteinfeger auch dazu?

Zu den Kosten gehört alle gem. § 1 und 2 der Betriebskostenverordnung

https://dejure.org/gesetze/BetrKV/1.html

https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Guter und nicht teurer Rat, die Mitgliedschaft bei Haus & Grund

MEA in der HKVO? Danke, wieder etwas dazugelernt.

.... aber Verwalter hast Du gelernt oder schon einmal gemacht? Bedenke die Haftung.

Und welche Kosten und Lasten für Wärme und Warmwasser wie zu verteilen sind, steht in der HKV-Verordnung. Einfach einmal nachschauen.

Kalt-Wasser ist kein gemeinschaftliches Produkt und darf so verteilt werden, wie es die WEG möchte.

Schaue rein vorsorglich in die TE, was dort vereinbart wurde.

Beachte auch das Wirtschaftsjahr, nicht daß da etwas krumm läuft.

Nein gelernt habe ich das nicht. Wir bestimmen alles zusammen. Nur habe ich den Hut auf. Es gibt auch keinen Verwaltervertrag. Jeder darf in meine Unterlagen schauen wenn er möchte. Wollten einfach Kosten sparen...

@00ichweissnix00

Ich habe auch kein Problem wenn das ein anderer aus der WEG machen würde. Aber die sind genau so planlos wie ich. Und ob sich ein Verwalter um ein Dreifamilienhaus groß kümmert, bezweifle ich :-(

@00ichweissnix00

.... da kenne ich einige, denn es ist ja eine WEG und kein Famillienhaus.

Die Verteilung der Kosten und Lasten ist eigentlich ganz einfach.

Von der Gesamtsumme für Wärme (auch SStfeger, Wartung, Strom) wird der Anteil für die Herstellung von Wasserwasser abgezwackt.

Diese Beträge werden dann zu 30 bis 50 % auf die Wohnfläche und der Rest auf die Ablesewerte verteilt.

Kosten und Lasten für Wasser werden verteilt nach Fläche, Erfassungsgeräte oder Wohnungen, so wie die ET es möchten. Denn diese sind ja keine gemeinschaftlichen.

Zunächst trägst du die Kosten zusammen: Brennstoff, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung.

Dann müsste die Aufteilung der Energie nach Warmwasser und Heizung erfolgen. Eigentlich mittel eines separaten WMZ, den es wahrscheinlich nicht gibt. Also nach Formel. Steht in der HKVO.

Von den ermittelten Kosten Heizung bzw. WW ist ein bestimmter Prozentsatz über qm zu verteilen. Meistens und mindestens 30 %. Die restlichen Kosten über die Einheiten der WMZ bzw. Wasserz..

WW-Kosten = cbm Kaltwasser/Kanal + Energie. geteilt durch Gesamt WW-Verbrauch. mal cbm Verbrauch der Wohnung.

ich glaube einen separaten MWZ gibt es nicht. Ok, muss das ganze glaube ich Schritt für Schritt nochmal durchlesen, was ich wie mit was verrechnen muss. Danke

Da Sie überhaupt kein Fachwissen haben wird das irgendwann zum Bummerang. Was gutmütig gedacht ist kann den massiven Unmut der anderen ET anheizen. Und Ihnen die NAchtruhe stehlen. Wollen sie das??

Meine Empfehlung. Beauftragen Sie für die Heizksotenabrechnung Brunata, Enco, Techem oder wie sie alle heißen. Dann wird das ordentlich gemacht und die haften für ihre Fehler.

Wenn ich gar nicht weiterkomme, muss ich einen dritten heranziehen. Klar. Aber solange wir drei an einem Strang ziehen und das alle so akzeptieren wie ich das zum Schluss mache, ich das ok. Ich mache ja nur die Hauptarbeit und teile die Kosten auf, lasse aber die anderen da mitentscheiden ob das dann so ok ist. Wenn ich das ganze dann richtig Verstanden habe, kann ich das auch erklären. Aber soweit bin ich noch nicht wirklich. ;-) Gebe noch nicht ganz auf :-)

Ich sehe die Angelegenheit auch so, Beauftragung einer Heizkostenverteilfirma.

So wird das Risiko umgangen, dass eine fehlerhafte Heizkostenverteilung angefochten wird, was oft eine 15 %-Kürzung auf den verbrauchsabhängigen Anteil des strittigen Punktes nach sich zieht.

Auch ist die Verteilfirma dann für die Überwachung der Eichgültigkeit der Messgeräte zuständig.

Günter