Wärmemessgerätekosten nachträglich abrechnen, geht das?

2 Antworten

Der Vermieter hat die Geräte nicht auf seine Kosten installiert. Wäre das der Fall, dürfte er dafür eine Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Hat er aber nicht, sondern die Geräte sind gemietet (vom Ableseservice). Demzufolge gehören die Kosten der Miete in die Heizkostenabrechnung. Diese erfolgt im Zuge der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Was der Vermieter jetzt versucht ist Abzocke und unrechtmäßig. Monatlich 30 EUR und für die Vergangenheit  240 EUR Forderung ist jenseits von Gut und Böse und vom Mieter keinesfalls zu bezahlen sondern konsequent zurückzuweisen.

Nochmals: Die Mietkosten gehören in die BK-Abrechnung. Für  6 Monate in die für 18 (also anteilig) und die für 12 Folgemonate (ab 1.1.19) in die 19er Abrechnung.

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Der Einbau von Messgeräten in der Wohnung des Vermieters wäre rechtens gewesen, denn der Vermieter bezieht wärme aus der Heizung eurer Wohnung. Das setzt voraus, dass ihr einen Gasversorgungsvertrag mit einem Lieferanten inne habt.

Zahlt hingegen der Vermieter das verbrauchte Gas, ist der Einbau in eurer Wohnung rechtens. Die Kosten des Einbaus der Wärmemengenzähler trägt allerdings der Vermieter. Eine Begründung der Mieterhöhung kann ich nicht feststellen. Gab es ein Mieterhöhungsverlangen? Oder wurde der Einbau als Modernisierung dargestellt und fristgemäß angemeldet? Wie wurde bisher der Gasverbrauch abgerechnet?

Hallo Gerhard, uns wurde das angekündigt. Die Geräte wurden aber nur gemietet, deswegen darf er es auf uns umlegen.

Das Gas wird über uns abgerechnet. Wir haben den Vertrag und zahlen auch den kompletten Abschlag. Einmal im Jahr schaut der Vermieter was er verbraucht hat. Das heißt unterm Jahr zählen wir für ihn mit.

Letztes jahr hat er 34 euro verbraucht.

Die Begründung das die Dinger eingebaut wurden war damit man alles ganz genau berechnen kann wer was verbraucht hat. Und man dürfe die Geräte nicht nur in einer Wohnung verbauen.