Während Krankgeschrieben gekündigt

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Setz Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung. Die wird Dir auch Geld bezahlen. Vom Kaufland wirst Du keine Lonhfortzahlung erhalten, da Du noch keine vier Wochen ununterbrochen beschäftigt warst (§ 3, Abs. 2, Ziffer 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) Da die Kündigung in der Probezeit ist kann man ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen und gekündigt werden. Da Du die Krankmeldung bis zum 23.07.11 schon abgegeben hast und da auch Dein Beschäftigungsverhältnis endet, brauchst Du weitere Krankmeldungen über den 23.07. hinaus nicht beim Kaufland abgeben.Gute Besserung

Die Kündigung erfolgte ja während der Probezeit, ist also rechtens. Da du ja noch innerhalb des Lohnfortzahlungszeitraum bist, bekommst du auch dein Geld weiter bis zum Ablauf. Handelt es sich um einem Arbeitsunfall oder war dieser privat?

Wenn du noch in der Probezeit bist, was ich annehme, kannst du ohne Angabe von Gründen fristgemäß gekündigt werden. Du bist doch noch keine 4 Wochen ununterbrochen dort beschäftigt, da dürfe die Lohnfortzahlung eh nicht greifen und du bekommst von deiner Krankenkasse Geld.

an darf während einer Krankshreibung niht kündigen - falls Dein Sturz bei der Arbeit passiert ist oder auf de Hin oder Rückweg - istt es ein Arbeitsunfall und läuft über die . die BG .Ich würde das nicht auf mir sitzen lassen - gehe zu einem Anwalt oder zur Gewerkschaft.

Man darf sehr wohl während der Krankschreibung kündigen,nur nicht wegen der Krankschreibung.

@daevers

Genau!!! Krankheit schützt nie vor Kündigung.

@daevers

Das ist ein Irrtum, man kann sehr wohl auch wegen der Krankheit gekündigt werden. Allerdings nicht nach so kurzer Zeit.

@DerHans

Du meinst bestimmt die negative Prognose.

Hallo,

nach 28 Tagen Beschäftigung hat der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten. Hier hat der Arbeitgeber ab 4.7. Entgeltfortzahlung zu leisten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am besten nachweisbar dem Arbeitgeber zukommen lassen. Ggf. auf Kopie Stempel des Arbeitgebers über den Eingang geben lassen (oder mit Zeugen persönlich abgeben). Der Arbeitgeber hat bis zum 23.7. zu zahlen, da vom 4.7 bis 23.7. die 6 Wochen nicht überschritten werden.

Einzelheiten ergeben sich aus dem "Rundschreiben vom 25.6.1998", in dem die Krankenkassen solche Situationen näher beschrieben haben.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld sollte direkt am Folgetag nach der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Die Arbeitsagentur benötigt einen speziellen Vordruck über die Entgelthöhe. Ggf. diesen Vordruck jetzt schon besorgen. Wenn nach dem 23.7. Krankengeld bezogen wird, füllt die Krankenkasse nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit einen besonderen Vordruck für die Arbeitsagentur aus. Die Arbeitsunfähigkeit ist auch der Krankenkasse immer zeitnah zu melden. § 49 SGB V

Gruß

RHW