Während der Bearbeitungszeit des Antrags auf Erwerbsminderungsrente weiter arbeiten?

5 Antworten

Hallo,

kurz über lang wird dich die Krankenkasse, eh zum medizinischen Dienst zur Begutachtung schicken. Dieser kann, wenn er zu dem Ergebnis kommt, der Krankenkasse vorschlagen dich "kaputt" zuschreiben.Die Krankenkasse will natürlich Geld sparen und diesem Vorschlag nachkommen. Nur ist dann ungewiss ob du 100, 75, oder 50% Erwerbsminderung bekommst. Das ist es überingens auch wenn du den Antrag stellts.

Alles Gute

Hallo markus2282,

Sie schreiben:

Während der Bearbeitungszeit des Antrags auf Erwerbsminderungsrente weiter arbeiten?

Antwort:

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Eine volle Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel grundsätzlich voraus, daß die Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist.

Nur wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, hat Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Wenn Sie nun einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt einreichen und weiterarbeiten, wie wollen Sie dann der DRV plausibel machen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nur noch unter 3 Stunden ausüben können???

Leichte Tätigkeiten sind laut DRV z.B. Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere, leichte Tätigkeiten!

Seit ca. 1 Jahr bin ich krankgeschrieben.

Da ich aber nicht weiß ob ich die Rente überhaupt bekomme, möchte ich nächsten Monat wieder arbeiten gehen, bis der Antrag entweder befürwortet oder abgelehnt ist.

Antwort:

Ihre Aussage ist leider schwammig, denn auf der einen Seite sind Sie seit 1 Jahr arbeitsunfähig und auf der anderen Seite wollen/können Sie nun wieder arbeiten! Mit einer derartigen Argumentation haben Sie gegen die DRV keine Erfolgsschance und werden ggf. seitens der DRV nicht ernst genommen! Denn für einen wirklich dauerhaft chronisch kranken, arbeitsunfähigen Menschen stellt sich diese Frage  überhaupt gar nicht!

Bitte beachten Sie, daß Ihr Krankengeld einschließlich Lohnfortzahlung auf maximal 78 Wochen befristet ist und dann bleibt nur noch das ebenfalls individuell zeitlich befristete ALG 1!

Dieses zeitlich befristete ALG 1 können Sie bei einem eventuell länger andauernden Antragsverfahren in der Regel nur dann über den Ablauftermin hinaus weiter beanspruchen, wenn ein Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten wird!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsregelung!"

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vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

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crps-nrw.de/aktueller-pressebericht-des-vdk-zu-aenderungen-beim-alg-i-125-sgb-iii-jetzt-neu-145-sgb-iii/

Wenn Ihr Antragsverfahren erfolgreich verlaufen soll, dann hängt dies nicht zuletzt von der Qualität und Aussagekraft Ihrer eigenen Krankenakte und von Ihrem Durchstehvermögen ab!

Aus diesem Grund ist die Aktualisierung und Optimierung Ihrer eigenen Krankenakte unverzichtbar!

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http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

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versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad


Nur wenn du unter 3 h täglich/ 15h die Woche liegst erhälst du die volle Erwerbsminderungsrente und zwischen über 3 und unter 6 h die halbe. Da du ja arbeiten gehst wirst du wohl keine Erwerbsminderungsrente bekommen und du scheinst ja deine Arbeit noch zu schaffen. Wer auf Grund  psychischer Erkrankung seine Arbeit nicht mehr schafft, geht auch nicht mehr arbeiten und hat auch privat kaum Kraft seinen Alltag zu bewältigen.

hallo markus,

aufgrund psychischer erkrankungen kann man durchaus in der lage sein, wieder kurzfristig zu arbeiten. die gutachter des sozialmedizinischen dienstes werden deine unterlagen und medizinischen befunde prüfen, ob du noch für den arbeitsmarkt leistungsfähig bist, also mehr als 6 stunden arbeiten kannst (irgendeine tätigkeit/5 tage die woche).

da ich nicht deine medizinesche epikrise kenne (wie oft und lange du in den letzten 5 jahren deshalb erkrankt warst) weiß ich nicht, ob es sinn macht die tätigkeit aufzunehmen oder nicht. wenn du dich arbeitsfähig fühlst, mach es. wie schon beschrieben wird eh ein anderer zeitraum herangezogen.

beste grüße

dickie59

wenn du arbeiten kannst, brauchst du keine vorzeitige rente

Danke für diese tiefgründige und schlaue Antwort :)