Während der Arbeitszeit krank nachhause?

3 Antworten

Rechtlich gesehen brauchst du für heute keine Bescheinigung vom Arzt. Wenn du morgen weiterhin krank bist, brauchst du eine Bescheinigung, die ab morgen gilt.

Und für künftige Fälle, in denen keine Arztpraxis offen hat, kannst du unter der Rufnummer 116 117 erfahren, welche Notdienstpraxis in der Nähe geöffnet hat.

Zitat:

"Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.

(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"

http://www.schichtplanfibel.de/minus1.php

116 117

Nummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes, bundesweit kostenlos aus Festnetz.

Ob zu schon ab dem 1.Tag eine AU brauchst, steht in Deinem Vertrag.

frag mal deinen Arbeitgeber wie es mit Karenztagen gehandhabt wird. Dann brauchst du keine Krankschreibung.