Während der Arbeitszeit angerufen von Personen?
Hallo,
Ich hab folgendes Problem. Der Vater einer Freundin hat ein Problem mit uns (privat) und er hat eben einfach auf meiner Arbeitsstelle angerufen. Mein Chef hätte das mit bekommen können! Darf er mich einfach während der Arbeitszeit kontaktieren? Hab ihm gesagt er soll es unterlassen. Kann ich Ihn dafür Anzeigen? Er meint weil ich Ihm nicht antworte auf seine Anrufe auf meinem Handy, dass er sich das recht nehmen kann mich bei der Arbeit anzurufen. Und die Nummer hat er einfach gegoogelt!
Kann ich Ihn Anzeigen, dass er mich hier belästigt und meine Arbeit riskiert?
5 Antworten
Eine Anzeige bringt gar nichts. Dir würde mit Sicherheit von der Polizei gesagt werden: Handy aus während der Arbeitszeit!
Es gibt tatsächlich Firmen, die ihren Mitarbeitern das telefonieren verbieten und sollte es bei Dir auch so sein, dann darfst Du weder privat telefonieren ob ein Anruf ein- oder rausgeht!
Es könnte Dich sogar Deinen Arbeitsplatz kosten!
Ich habe Dich verstanden..wenn Du aber einen strengen Chef hast, der keine Privatanrufe duldet, dann kann Dich auch schon ein privater Anruf stolpern lassen!
Hab ihm gesagt das ich es nicht will aber er terrorisiert weiter kann ich ihn nicht anzeigen? Es kann meinen Job kosten ..
Du kannst ja ihm ja eine kleine Notlüge unterbreiten.
Sage ihm, dass dein Chef das mitbekommen hat und er dir getroht hat, dass du eine Abmahnung erhalten wirst, falls das wieder vorkommt, da Privatgespräche in eurer Firma verboten.
Sage ihm weiter, wenn er irgendwelche Probleme hat, soll er dich nach der Arbeit privat kontaktieren.
Das Anrufen auf Arbeit kannst Du niemandem verbieten. Anzeigen kannst Du ihn deswegen auch nicht.
Doch man kann so etwas schon verbieten, denn es gibt viele Firmen, in welchen Privatgespräche verboten sind.
Man muß das Gespräch ja nicht annehmen. Einfach Handy ausschalten während der Arbeit und fertig.
Ein Privatgespräch wäre es, wenn der Mitarbeiter jemanden anruft - beispielsweise einen Kumpel.
Für eingehende Gespräche kann ein Mitarbeiter nichts.
Ist schon klar, aber man kann es trotzdem verbieten.
Wenn der Chef sagt -keine Privatgespräche, dann hat das für eingehende sowie auch ausgehende Gespräch Gültigkeit.
Gut das Handy kann man ja ausschalten, aber es kann ja auch über das Geschäfts-FON laufen.
Es ging ums Festnetztelefon.
Auflegen - fertig.
Nochmal: Wenn jemand von außerhalb angerufen wird, kann der Mitarbeiter nichts dafür.
Eingehende Anrufe kann ein Chef nicht verbieten. Das ist auch kein Privatgespräch.
Na so einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört: "Ein eigehender Anruf ist kein Privatgespräch."
Das ist jetzt aber schon der Brüller des Tages.
Du hast wohl noch nie am Telefon gesessen und Anrufe annehmen müssen? Ich schon.
Nichts anderes ist, wenn irgendwer von draußen im Betrieb anruft. Man weiß doch vorher nicht, wer das ist.
Wie wär's, wenn du dein Handy einfach aus- oder lautlos schaltest?
Nein, natürlich kannst du da keine Anzeige erstatten.
Und natürlich wirst du auch nicht gekündigt, wenn einer auf einer bei Google zu findenden Nummer anruft, kannst du ja nix dafür.
Er hat bei mir in der Firma angerufen