Vorzeitiges Ummelden -> rechtliche Konsequenzen, wie bei verspätetem Ummelden?

2 Antworten

Ob du tatsächlich in diesem Moment schon eingezogen bist oder nicht, ist nicht so wichtig, sondern der Beginn des Mietverhältnisses, der im Mietvertrag festgelegt ist. 

Meiner Erfahrung nach wird es jedoch schwierig, sich vor Beginn des Mietvertrags für die Wohnung anzumelden, weil die Behörden i.d.R. einen Nachweis, z.B. den unterschriebenen Mietvertrag verlangen.

Laut § 19 des Bundesmeldegesetzes darf der Wohnungsgeber keine Wohnanschrift zur Verfügung stellen wenn die meldepflichtige Person nicht  tatsächlich dort wohnt/einzieht.

Tut er, der Wohnungsgeber es doch, ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Sich einige Wochen vor dem tatsächlichen Einzug ummelden, meine ich, ist keine Ordnungswidrigkeit.