vorzeitiger auszug und strom?

2 Antworten

die anteilige Jahres-Zählergebühr wird jeweils für den vollen Monat erhoben, die Stromgebühren aber einfach aus dem aktuellen Zählerstand berechnet. Die Strompreiserhöhung war kein zureichender Grund für eine fristlose Kündigung - das ginge bloß bei groben Vertragsverletzungen. Am Tag des Auszugs schreibst du den Zählerstand auf und machst evt zusätzlich ein Foto. Das übermittelst du umgehend dem Stromanbieter. Ich würde auch versuchen, dass der Stromanbieter am 5.4. einen Aussendienstler vorbeischickt, der den Strom abstellt.

habe eine Email bekommen, da steht drin das ich zum 1.04 den Vertrag aufgrund einer preiserhöhung kündigen kann. wurde auch akzeptiert.

ich werde an den stromKasten einfach alle Sicherungen ausmachen so dürfte ja kein strom mehr laufen. Foto mache ich trozdem als Beweis

Du hast automatisch ein Ersatzversorgungsvertrag beim Grundversorger. Diesen muss Du kündigen, sonst besteht dieser weiter - auch nach Auszug.