vorzeitige volljährigkeit

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ne da musste bis 16 warten... ab da darfst du in eine eigene wohnung ziehen. also mit absprachge mit adeinen elter usw..

wo steht das?

Nein, das geht nicht. 18 bleibt 18.

Ausnahme ist die "volle Geschäftsfähigkeit", die einem Minderjährigen gestattet ein eigenes Geschäft/Betrieb zu führen.

Gilt dann aber wirklich nur für diesen Fall. In die "Ab 18 Abteilung" in der Videothek kommt man dann trotzdem nicht.

Wie willst du denn deine Unterhalt bestreiten mit 15? Du darfst doch gar nicht arbeiten?

Irrtum man darf mit 15 arbeiten.ich war 13 als ich in die Lehre kam.

@Koechlein1948

Wenn du 1948 geb. bist ist das klar, heute darf man das nicht mehr, außerdem besteht bestimmt noch Schulpflicht.

@Mariposa68

Außer sie geht auf die Hauptschule, dann hätte sie jetzt theoretisch ihren Abschluss und könnte in die Lehre gehen, würde aber sicherlich noch kein Geld verdienen und mit 13 in die Lehre gehen geht schon mal gar nicht...

Nee mit 15 geht das auf gar keinen Fall... Wenn du so große Probleme daheim mit deinen Eltern hast, dann scheint ihr ja viel zu streiten, dann wundert es mich, dass sie dir erlauben würden, auszuziehen und mit 15 (!!!) alleine zu leben :D. Rede doch einfach mal mit dem Jugendamt über die Probleme bei dir zu Hause.. Und noch eine Frage: woher würdest du denn das Geld haben, über längeren Zeitraum in deiner eigenen Wohnung zu leben??

meine familie hätte das geld und es wäre für mich UND meine eltern einfach viel leichter. Wir sind einfach völlig verschiedene menschen!! und sie würden mir das 100%-ig zutrauen, da ich schon früh gelernt habe für mich die verantwortung zu übernehmen. ich müsste so oder so ausziehen: in ein heim oder in meine eigene wohnung

Mit 15 bist du zu jung um vorzeitige Volljährigkeit zu beantragen. Das ist aber gar nicht nötig. Da deine Eltern einverstanden sind, können sie ja die Wohnung für dich mieten. Das Geld für die Miete zahlst du ihnen im Voraus.