Vorzeitige Kündigung des Mietvertrags wegen Lärmbelästigung?

7 Antworten

Gibt es eine Chance durch so eine Belastung früher aus dem Mietvertrag rausgekommen?

Vielleicht, vielleicht nicht.

Mit dem Vermieter reden.

Ob hier eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln. Bestenfalls eine Mietminderung wäre möglich.

Was genau heißt  3 Jahres-Mietvertrag?

Wir haben im Mietvertrag die Klausel, dass wir mindestens 3 Jahre drin bleiben müssen. Das war mir eine Lehre.

@19gwen87

Ich fragte was genau das heißt, nicht wie Deine Interpretation lautet.

Also bitte den exakten Wortlaut aus dem Vertrag posten.

@anitari

Sobald ich zuhause bin werd ich im Mietvertrag nachsehen.

@19gwen87

"Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.05.2017 erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 4 Jahren seit Abschluss des Vertrags und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden."

"Das Recht zur außerodentlichen Kündigung bleibt unberührt."

Hilft das weiter?

@19gwen87

Ja, nur leider Euch nicht. Die Vereinbarung ist wirksam.

Wenn Ihr mit dem Vermieter keine gütliche Einigung erzielen könnt seit Ihr an den Vertrag gebunden.

Vielleicht läßt er sich ja auf Nachmietervorschläge ein.

Also, um den Lärm der ersten Familie müsste sich der Vermieter eigentlich kümmern. Unter Umständen kann er ihnen sogar kündigen. Da das natürlich hier immer auf die Lautstärke und die Dauer der Lärmbelästigung ankommt, führe ein Lärmprotokoll und nimm den Lärm auf. Dann melde die Situation schriftlich und nachweislich dem Vermieter, setze ihm eine Frist, sich darum zu kümmern und mindere nach Ablauf der Frist die Miete.

Hier würde ich aber unbedingt vorher einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn das mit der Lärmbelästigung ist eine sehr schwammige Angelegenheit und es ist als Außenstehender schwer zu sagen, wieviel und ob Mietminderung angemessen ist. Verlasst euch bloß nicht auf diese Mietminderungstabellen im Internet. Die basieren auf Einzelfällen und sind evtl. gar nicht auf euren Fall anwendbar. Wenn ihr zu viel mindert, steht euch ganz schnell eine Kündigung wegen Mietrückstand ins Haus. Mehr dazu: https://kautionsfrei.de/blog/bgh-urteil-voreilige-mietminderung-kann-k%C3%BCndigungsgrund-sein

Was den Kinderlärm angeht, stehen eure Chancen ganz schlecht. Was Kinder angeht wird in der Rechtssprechung meist zugunsten der Familien entschieden. Es ist ja auch schwer, das zu kontrollieren. Wenn jeder die Miete mindert oder auszieht, der neben einem Baby lebt, was nachts schreit... Das kann man ja nicht kontrollieren... 
Mehr dazu gibts hier: http://www.mieterbund.de/index.php?id=490

Wenn der Vermieter nett ist, kommt er euch hier vielleicht entgegen. Was ist das denn genau für ein Mietvertrag. Hat der einen Kündigungsverzicht? Biete dem Vermieter an, Nachmieter zu suchen, dann könnt ihr evtl. früher raus. Da muss der Vermieter aber zustimmen und das muss er nicht. Das wäre reines Entgegenkommen.

Noch ein Tipp für die Übergangszeit: Räumt die Zimmer um. Könnt ihr nicht Schlaf- und Wohnzimmer für eine Weile tauschen, damit ihr nicht mehr direkt neben dem Schlafzimmer des Babys schlafen müsst? Zusammen mit Ohrstöpseln dürfte das doch kaum noch zu hören sein... Die Oropax aus Schaumstoff kann ich echt empfehlen.

Alles Gute!

Dankschön für die Hilfe.

Umräumen können wir leider nicht, weil Küche, Ess- und Wohnzimmer ein Raum sind. Wir hatten auch schon daran gedacht Büro und Schlafzimmer zu tauschen, jedoch ist dort zu wenig Platz.

Ohropax haben wir auch schon versucht - mit dem Ergebnis unsere Wecker morgens dann zu überhören.

Allerdings können wir früher ausziehen, wenn wir einen geeigneten Nachmieter finden.

Das ist individuell. Sowas sollte beim Vertrag dabei stehen. Meines Wissens nach wird der Nachbar zur Rechenschaft gezogen.

Richtigerweise schuldet euch euer Vermieter vertragliche Gebrauchsüberlassung auch durch Einhaltung der (nächtlichen) Ruhezeiten und Beseitigung vermeidbaren Lärms, der aus seiner vermieteten Wohnung dringt.

Nur wenn seine Bemühungen keinen Erfolg bringen, was soll er dagegen unternehmen? Mglw. ergab sich in dem Mietergespräche, dass  eine Erkrankung oder Behinderung des Kindes ursächlich für deren Geschrei ist?

Dem kann er nicht abhelfen und deswegen den Eltern nicht kündigen. Da bliebe euch nur eine angemessene Mietminderung als zugebenermaßen unzureichende Entschädigung.

Ob sich der VM hier weiter kulant zeigt und sich zu einer vorfristigen Aufhebung des durch wirksamem Kündigungsverzicht bis Ende Mai 2017 zu erfüllenden MV bereit erklärt, müßt ihr mit ihm verhandeln.

G imager761

Da kommt Ihr wohl nur raus, wenn der Vermieter kulant ist.

Allenfalls kommt eine angemessene Mietminderung in Betracht, welche aber wohl nicht sehr hoch ausfällt.