Vorzeitige Kündigung des Mietvertrags wegen Lärmbelästigung?
Hallo zusammen,
Wir leben seit fast 2 Jahren im EG eines Mehrfamilienhauses. Von Anfang an hat die Familie (Mutter, Tochter ca. 18, Sohn ca. 16) uns mit ihren Streitigkeiten "unterhalten". Sie haben fast täglich zu jeder Tages- und Nachtzeit gestritten, und zwar so laut geschrien und gekreischt, dass wir dachten da oben wird eine Frau verprügelt und wir haben die Polizei gerufen. Wir haben uns nach einem fehlgeschlagenen Versuch mit der Mutter zu reden einigen Monaten beim Vermieter beschwert. Der hat uns nicht wirklich helfen können/ oder wollen. Nach einem Jahr als es wieder unerträglich war hat mein Mann mit der Frau telefoniert und nach einem laaangen Gespräch ist es etwas besser geworden - zumindest nur noch 2-3 mal die Woche.
Nun ist vor 1 Monat in die Wohnung nebenan eine indische Familie gezogen und seit dem schlafen wir fast nicht mehr. Sie haben eine Tochter (ca. 3-4 Jahre), die den ganzen Tag nur schreit und wie verrückt qiuetscht und zornt. Sie hat ihr Kinderzimmer direkt am Schlafzimmer und schreit und tobt jeden Abend ab ca. 21:30 Uhr bis manchmal 23:30 Uhr. Ich arbeite im Schichtdienst und mein Mann ist Lokführer und muss teilweise um 2 Uhr morgens aufstehen. Man hört dieses Kind wenn wir im Wohnzimmer fernsehen (da sind 3 Wände dazwischen). Am Wochenende wenn wir endlich mal ausschlafen können werden wir durch Geschrei und Getrampel geweckt. Man muss dazu sagen wir wohnen direkt an einer Hauptstraße und haben nachts das Fenster auf, sind also eigentlich nicht Lärmempfindlich. Nachts um 2:30 Uhr, um 4 Uhr, ständig werden wir wach. Von den Vormietern haben wir nie was gehört. Da die Familie indisch ist und kaum deutsch spricht haben wir uns wieder an den Vermieter gewandt, der wohl mit ihnen geredet hat, was aber 0 Erfolg hatte. Die Familie ist sonst sehr höflich und nett, aber so langsam verzweifeln wir durch den Schlafmangel.
Wir haben einen 3 Jahres-Mietvertrag und nun meine Frage: Gibt es eine Chance durch so eine Belastung früher aus dem Mietvertrag rausgekommen?
7 Antworten
Gibt es eine Chance durch so eine Belastung früher aus dem Mietvertrag rausgekommen?
Vielleicht, vielleicht nicht.
Mit dem Vermieter reden.
Ob hier eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln. Bestenfalls eine Mietminderung wäre möglich.
Was genau heißt 3 Jahres-Mietvertrag?
Ich fragte was genau das heißt, nicht wie Deine Interpretation lautet.
Also bitte den exakten Wortlaut aus dem Vertrag posten.
Sobald ich zuhause bin werd ich im Mietvertrag nachsehen.
"Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.05.2017 erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 4 Jahren seit Abschluss des Vertrags und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden."
"Das Recht zur außerodentlichen Kündigung bleibt unberührt."
Hilft das weiter?
Ja, nur leider Euch nicht. Die Vereinbarung ist wirksam.
Wenn Ihr mit dem Vermieter keine gütliche Einigung erzielen könnt seit Ihr an den Vertrag gebunden.
Vielleicht läßt er sich ja auf Nachmietervorschläge ein.
Also, um den Lärm der ersten Familie müsste sich der Vermieter eigentlich kümmern. Unter Umständen kann er ihnen sogar kündigen. Da das natürlich hier immer auf die Lautstärke und die Dauer der Lärmbelästigung ankommt, führe ein Lärmprotokoll und nimm den Lärm auf. Dann melde die Situation schriftlich und nachweislich dem Vermieter, setze ihm eine Frist, sich darum zu kümmern und mindere nach Ablauf der Frist die Miete.
Hier würde ich aber unbedingt vorher einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn das mit der Lärmbelästigung ist eine sehr schwammige Angelegenheit und es ist als Außenstehender schwer zu sagen, wieviel und ob Mietminderung angemessen ist. Verlasst euch bloß nicht auf diese Mietminderungstabellen im Internet. Die basieren auf Einzelfällen und sind evtl. gar nicht auf euren Fall anwendbar. Wenn ihr zu viel mindert, steht euch ganz schnell eine Kündigung wegen Mietrückstand ins Haus. Mehr dazu: https://kautionsfrei.de/blog/bgh-urteil-voreilige-mietminderung-kann-k%C3%BCndigungsgrund-sein
Was den Kinderlärm angeht, stehen eure Chancen ganz schlecht. Was Kinder angeht wird in der Rechtssprechung meist zugunsten der Familien entschieden. Es ist ja auch schwer, das zu kontrollieren. Wenn jeder die Miete mindert oder auszieht, der neben einem Baby lebt, was nachts schreit... Das kann man ja nicht kontrollieren...
Mehr dazu gibts hier: http://www.mieterbund.de/index.php?id=490
Wenn der Vermieter nett ist, kommt er euch hier vielleicht entgegen. Was ist das denn genau für ein Mietvertrag. Hat der einen Kündigungsverzicht? Biete dem Vermieter an, Nachmieter zu suchen, dann könnt ihr evtl. früher raus. Da muss der Vermieter aber zustimmen und das muss er nicht. Das wäre reines Entgegenkommen.
Noch ein Tipp für die Übergangszeit: Räumt die Zimmer um. Könnt ihr nicht Schlaf- und Wohnzimmer für eine Weile tauschen, damit ihr nicht mehr direkt neben dem Schlafzimmer des Babys schlafen müsst? Zusammen mit Ohrstöpseln dürfte das doch kaum noch zu hören sein... Die Oropax aus Schaumstoff kann ich echt empfehlen.
Alles Gute!
Dankschön für die Hilfe.
Umräumen können wir leider nicht, weil Küche, Ess- und Wohnzimmer ein Raum sind. Wir hatten auch schon daran gedacht Büro und Schlafzimmer zu tauschen, jedoch ist dort zu wenig Platz.
Ohropax haben wir auch schon versucht - mit dem Ergebnis unsere Wecker morgens dann zu überhören.
Allerdings können wir früher ausziehen, wenn wir einen geeigneten Nachmieter finden.
Das ist individuell. Sowas sollte beim Vertrag dabei stehen. Meines Wissens nach wird der Nachbar zur Rechenschaft gezogen.
Richtigerweise schuldet euch euer Vermieter vertragliche Gebrauchsüberlassung auch durch Einhaltung der (nächtlichen) Ruhezeiten und Beseitigung vermeidbaren Lärms, der aus seiner vermieteten Wohnung dringt.
Nur wenn seine Bemühungen keinen Erfolg bringen, was soll er dagegen unternehmen? Mglw. ergab sich in dem Mietergespräche, dass eine Erkrankung oder Behinderung des Kindes ursächlich für deren Geschrei ist?
Dem kann er nicht abhelfen und deswegen den Eltern nicht kündigen. Da bliebe euch nur eine angemessene Mietminderung als zugebenermaßen unzureichende Entschädigung.
Ob sich der VM hier weiter kulant zeigt und sich zu einer vorfristigen Aufhebung des durch wirksamem Kündigungsverzicht bis Ende Mai 2017 zu erfüllenden MV bereit erklärt, müßt ihr mit ihm verhandeln.
G imager761
Da kommt Ihr wohl nur raus, wenn der Vermieter kulant ist.
Allenfalls kommt eine angemessene Mietminderung in Betracht, welche aber wohl nicht sehr hoch ausfällt.
Wir haben im Mietvertrag die Klausel, dass wir mindestens 3 Jahre drin bleiben müssen. Das war mir eine Lehre.