vorzeitige Entlassung aus Mietvertrag

Ablehnung - (Kündigung, Mietvertrag, Kaution) tip für Mieter - (Kündigung, Mietvertrag, Kaution)

8 Antworten

Grundsätzlich bist du verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten, Nachwuchs zu bekommen ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung bzw. Sonderkündigungsrecht. Außerdem gehe ich mal davon aus, dass die Schwangerschaft schon ein paar Tage länger bekannt war, da hätte man sich auch frühzeitig um solche Dinge kümmern können.

Wenn du früher raus willst, kannst du dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, aber er ist nicht verpflichtet, dem nachzukommen. Wie schon andere User festgestellt haben, bezieht sich der Artikel auf einen anderen Sachverhalt und ist auf deine Situation nicht anwendbar.

Und die Sache mit der Nachmietergestellung ist so, dass du deinem Vermieter zwar Vorschläge machen kannst, aber es ist selbstverständlich seine Entscheidung, ob und wie er auf deine Vorschläge eingeht. Mögliche Nachmieter zu finden entbindet dich nicht davon, deinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.

Die Kündigung der Wohnung ändert ja nichts daran, dass die Miete weiter bezahlt werden muss. Hier wäre der Vermieter im Recht, wenn er einen Teil der Kaution zurückhält.

Ich möchte aber die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten. Ich habe gelesen das der Vermieter verpflichtet ist einen AufhebungsVertrag abzuschließen wenn man Zuwachs bekommen hat und die Wohnung zu klein ist.

Wie "klein" ist denn die Wohnung? Nur zu klein für Deine Vorstellung oder zu klein unter relevanten Aspekten?

Und muss ich jetzt 3 nachmieter finden?

Der Vermieter muss keinen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren. Auch nicht wenn Du 100 vorschlägst.

Hier bist du leider im Irrtum. Du hast die Kündigungsfrist einzuhalten.

Du kannst selbstverständlich früher ausziehen, die Miete musst du jedoch weiter für die volle Kündigungsfrist bezahlen.

Allenfalls bei Stellung eines Nachmieters könntest du früher rauskommen.

Die Geburt eines Kindes ist kein ausserordentlicher Kündigungsgrund, der dich von deiner Kündigungsfrist befreien könnte. Die Tatsache, dass du Zuwachs bekommst, dürfte dir schon seit 9 Monaten bekannt sein. Daher hättest du auch genügend Zeit gehabt, die Wohnung zu kündigen.

Solange du deinen Mietvertrag erfüllst, muss dir der Vermieter die Kaution in voller Höhe zurückgeben. Falls du jedoch deinen Vertrag nicht erfüllst, kann sich der Vermieter an der Kaution schadlos halten.

Ich habe gelesen das der Vermieter verpflichtet ist einen AufhebungsVertrag abzuschließen wenn man Zuwachs bekommen hat und die Wohnung zu klein ist.

In welchem Märchenbuch hast du denn das gelesen? In deinem angehängten Artikel steht darüber auch nichts. Dass man Zuwachs bekommt, weiß man doch schon vorher, in der Regel dauert eine Schwangerschaft doch 9 Monate. 3 Monate Kündigungsfrist sind doch also völlig ausreichend, dein Vertrag ist also einzuhalten.

Du kannst allerdings mit dem Vermieter reden, ob er damit einverstanden ist, dass du einen Nachmieter suchst und somit früher rauskannst. Er ist allerdings nicht verpflichtet, einen von deinen Nachmietern zu akzeptieren.

Ich habe Zuwachs bekommen und möchte umziehen.Ich habe bereits ein neues Zuhause in Ausblick. Ich möchte aber die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten.

Niemand der umzieht möchte das.

Ich habe gelesen das der Vermieter verpflichtet ist einen AufhebungsVertrag abzuschließen wenn man Zuwachs bekommen hat und die Wohnung zu klein ist. Ich habe den Artikel als Anhang beigefügt. Funktioniert so etwas wirklich?

Für normale Mietverträge gilt das nicht.

Und muss ich jetzt 3 nachmieter finden?

Nein.

Und was ist mit der Kaution? bekomm ich die trotzdem

Wenn keine Ansprüche mehr bestehen, aber das kann noch einige Zeit dauern bis man sie eventuell wiederbekommt.

oder kann er die behalten wegen miet Ausfall weil ich einfach ausziehen will?

Ausziehen darfst Du jederzeit, aber Du darfst die Kaution nicht abwohnen und musst bis zum Ende der Kündigungsfrist (sofern Du schon gekündigt hast) die volle Miete zahlen.

MfG

Johnny