Vortäuschen einer Straftat in der Probezeit?

9 Antworten

der Führerschein und die Probezeit dürfte wohl das allergeringste Problem sein:

§145d StGB:
Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle (eine Straftat) vortäuscht..... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn es beim Vortäuschen um ein Verkehrsdelikt ging kann es sein dass der Führerschein weg ist.

Es gibt immer eine Möglichkeit auch ohne Führerschein von A nach B zu kommen. vielleicht nicht so bequem und mit höherem Zeitaufwand, aber es geht.

wegen irgendeiner hühnerkacke den schein wegnehmen?

was, wenn ersie eh schon wenig verdient und sich dann denkt, ach, dann kann ich auch gleich h4 nehmen?

wem ist damit gedient?

@Illbeback2

Wenn die Straftat mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zusammenhing gibt §69 StGB diese Möglichkeit. Die Konsequenzen kann ich mir überlegen bevor ich Straftaten begehe.

@augsburgchris

ich weiß, dass es das gibt, aber der straftatbestand ist ja das vortäuschen, es war ja keine straftat, das vortäuschen ist ja die straftat

und wenn sich da einer einen dummen jux macht, fände ich das heftig, dem noch den schein zu entziehen

gute geldstrafe würde auch reichen

man müsste es schon hören, was es war

@Illbeback2

Seit wann ist das Vortäuschen einer Straftat ein Bagatelle?

entschuldige, ich wollte alles noch genau erläutern jedoch wart ihr schneller 😂 Sie hat angegeben das ein Unfall passiert was jedoch nicht der Fall war. Also nur ihr Auto war beschädigt was sie auch selber bezahlt hat. Bei der Polizei hat sie ihre Aussage verweigert da es wohl besser für sie gewesen wäre.

Entnehme ich das richtig? Sie hat eine Unfallflucht vorgetäuscht?! Das würde im dirketen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen und der nötigen Reife zum Führen von KFZ sehr entgegen stehen! Alles andere als ein Wegnahme der Fahrerlaubnis würde mich doch sehr wundern.

Dennoch hat sie keine Aussage dazu gemacht und sich nicht gerechtfertigt. Sie hat eingesehen das es ein Fehler war aber sie war in der Situation total überfordert..

@MeineWelt99

Will man solche Personen im Strassenverkehr? Ich sage: nein.

Weil sie einen Kleinen Fehler gemacht hat den sie mehr als nur bereut? Sie hatte Angst und war total verzweifelt. Du kannst mir nicht erzählen das du noch nie einen Fehler gemacht hast. Sie hat sich selber damit in Gefahr gebracht klar aber niemand anderen.

Welche Straftat?

Denn davon hängt es ab ob es über mit dem Führerschein in Verbindung steht.

entschuldige, ich wollte alles noch genau erläutern jedoch wart ihr schneller 😂 Sie hat angegeben das ein Unfall passiert was jedoch nicht der Fall war. Also nur ihr Auto war beschädigt was sie auch selber bezahlt hat. Bei der Polizei hat sie ihre Aussage verweigert da es wohl besser für sie gewesen wäre.

Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ eine Straftat vortäuscht, hat wohl nicht die Reife für der Straßenverkehr.

Bei Straftaten MIT dem Fahrzeug kann dieses sogar als "Tatwerkzeug " beschlagnahmt werden.

Wurde es aber nicht