Vortäuschen einer Straftat im Führungszeugnis löschen?
Vor etwa 10 Monaten habe ich eine Straftat vorgetäuscht aber habe die Anzeige am nächsten Tag wieder zurückgezogen und zugegeben dass ich die Straftat selber begangen habe. Ich hatte keine weiteren Konsequenzen und musste ledeglich ein Gespräch mit einem Jugendamtmitarbeiter aufsuchen. Letzte Woche hatten wir eine Verkehrskontrolle und ich habe über Funk des Polizeibeamten gehört, dass der Eintrag des Vortäuschen noch nicht gelöscht wurde. Ab wann wird es denn aus dem Führungszeugnis gelöscht?
3 Antworten
Bei der Abfrage wurde nicht dein Führungszeugnis abgeklärt, sondern ob du polizeibekannt bist.
Wurdest du nicht verurteilt, steht auch nichts im Führungszeugnis.
Aber gerne.
???? Vor etwa 10 Monaten habe ich eine Straftat vorgetäuscht aber habe die Anzeige am nächsten Tag wieder zurückgezogen und zugegeben dass ich es selber. ????
Das ist unverständlich, kannst du das bitte genauer schreiben?
Wurdest du verurteilt?
also ich habe es zugegeben dass ich es selber war
Straftat vorgetäuscht -> Selbstanzeige -> Selbstanzeige zurückgezogen -> Staatsanwaltschaft -> Gericht verurteilt -> Gespräch Jugendamtsmitarbeiter -> Führungszeugniseintrag
?!?!?!?
@Jentolon genau wie du es beschrieben hast
Das bleibt im Führungszeugnis, du bist vorbestraft.
Mit Sicherheit nicht.
Das hat höchstwahrscheinlich nichts mit deinem Führungszeugnis zu tun. Der Eintrag befindet sich in den jeweiligen Polizeisystemen deines Landes/Direktion und ist dort gem. Löschfristen sicher für mindestens 2 Jahre komplett nachzuvollziehen. Danach für mehrere Jahre noch eingeschränkt zu recherchieren.
Super Antwort, danke dir :)