Vorsteuerüberhang und Umsatzsteuerzahllast - wie berechnen? HILFE

2 Antworten

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In der Praxis werden die USt- und VoSt-Konten auf ein USt-Verrechnungskonto (z.B. # 1789 USt lfd. Jahr) abgeschlossen, dort ergibt sich dann aus dem jeweiligen Saldo die Erstattung oder Zahllast. (Sollsaldo des USt-Verrechnungskontos = Erstattung/Ford., Habensaldo = Zahllast/Vbl.)

Du musst also beide Salden Deiner Konten wiederum saldieren.

Wenn die Umsatzsteuer höher ist als die Vorsteuer, besteht eine Umsatzsteuerzahllast, also wird an´s Finanzamt gezahlt. Wenn die Vorsteuerbeträge höher sind als die Umsatzsteuer, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet.

ja, das ist mir klar, aber welchen betrag muss ich denn nehmen um ihn zu verlgleichen? den betrag auf soll und haben seite im T konto oder den saldo???

@Franny27

Umsatzsteuer steht im Haben, Vorsteuer im Soll

@Annaberg

ja, weiß ich, wuah keiner versteht mein problem.....

also ich versuchs mal anders. wenn ich im vorsteuerkonto auf der soll seite 15000 euro habe, im haben nichts, und im umsatzsteuerkonto auf der habenseite 3000 euro habe, muss ich dann den saldo vom umsatzstuerkonto auf die habenseit von den vorsteuern ziehen? und habe dann einen vorsteuerüberhang????

@Franny27

Ja, du hast einen Vorsteuerüberhang.

@Franny27

keine Ahnung wie du das Kontenmäßig machen sollst.

Differenz ist jedenfalls 12000 €, die du entweder zahlen musst oder erstattet bekommst.

@guterwolf

12000 € werden erstattet.

@Annaberg

heißt das, dass ich die 3000 euro erst mit den BS ust an vst buchen muss um dann den saldo auszurechnen????