Vorsteuerabzug Pkw bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

2 Antworten

Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, gibt es keine Quotierung. Wenn der Wagen als Geschäftswagen genutzt wird, kannst du die Mwst für alle Kosten absetzen, musst aber für die Eigennutzung die 1%-Regelung in Anwendung bringen. Also 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. (1% pro Monat!!)

Zwei Fragen hierzu:

  • wird der Wagen bereits zum Geschäftswagen wie Du es schreibst wenn ich ihn zum Zwecke der Vermietung einsetze oder meinst Du mit Geschäftswagen, dass er über eine Firma laufen muss?

  • alternativ zur 1% Regelung kann ich doch auch ein Fahrtenbuch führen und den tatsächlichen privaten Gebrauch nachweisen, oder?

@Arminius82

Wenn du deinen Privatwagen geschäftlich nutzt, kannst du die Kosten über km-Geld abrechnen. Dann kannst du aber keinen Vorsteuerabzug vornehmen.

Das ist leider (so pauschal) falsch. Die von Dir genannte Regelung ist seit dem 1.1.2006 (!) obsolet und durch das BMF explizit geändert worden.

Bei einem (von Dir durch geeignete Aufzeichnungen nachzuweisenden) geschäftlichen Nutzungsgrad von unter 50% zählt der PKW zum sog. gewillkürten BV. Hier ist die Anwendung der 1%-Regelung nicht zulässig; stattdessen wird der von Dir anteilsmäßig ermittelte Wert auf alle KFZ-Kosten angewandt Iauch auf die VSt). Siehe dazu auch

http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/P/Private-Pkw-Nutzung.html

unter Punkt 5.9 (Schätzung des nichtunternehmerischen Nutzungsanteils) . Diesbezüglich gab es 2009 oder 2010 einen expliziten Anwendungserlass des BMF; z.B. kann man den Nutzungsgrad durch Terminkalender etc. nachweisen. Der Grad sollte aber vor Verbuchung mit dem zuständigen FA abgesprochen werden!

Danke. Sprich auch ohne separates Unternehmen / Gesellschaft kann ich unter den o.g. Voraussetzungen den Pkw zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen hinzurechnen?

@Arminius82

M.E. ja, allerdings wäre es vermutlich sehr ratsam, dieses Szenario mit einem StB durchzusprechen. Zum Einen ist nur der befugt, sachdienliche Einzelaussagen zu treffen, zum Anderen besteht dann Deinerseits auch Planungssicherheit.

Nachtrag: Um das genannte Beispiel zu berechnen, wären also bei einer Leasingrate von € 1000.-- 40% (== € 400.--) anteilige gewerbliche Kosten.

@FordPrefect

Alles klar, danke.