Vorsteuerabzug für Fensterkauf 2. OG?
Habe Fenster für das OG Wohnung gekauft. EG ist gewerblich genutzt.
Kann ein Teil der Vorsteuer gezogen werden ?
Es sind 2 Etagen, EG und 1. OG.
2 Antworten
Hallo,
wenn es sich um rein privat genutzte Räumlichkeiten handelt, die nichts mit dem Gerwerbe / dem Unternehmen zu tun haben, dann kannst du weder die Ausgaben steuerlich geltend machen, noch die Vorsteuer dafür ziehen.
Viele Grüße
Michael
nicht die Antwort, die ich hören wollte, aber vermutlich richtig
Habe Fenster für das OG Wohnung gekauft. Privat
das könntest über die Fa. kaufen, da ist es möglich, must nur bei der Buchung aufpassen, Privatentnahme
Das Gebäude wird sowohl prrivat als auch gewerblich genutzt.
Davon bin ich ausgegangen ;-)
Es würde gehen, wenn alles "Firmeneigentum" ist und der private Teil z. B. vom Unternehmen an privat vermietet ist.
Handelt es sich aber einmal um "Privateigentum" und einmal um "einfach nur gewerblich genutztes Privateigentum" oder "Firmeneigentum", dann geht das nicht.
Gruß Michael
Danke für die Antwort
Davon habe ich ja nun rein gar nichts
bezieht sich auf peterobm
Sorry, aber was hat das mit dem Vorsteuerabzug zu tun?
Gruß Michael