Vorstandsmitglied aus Verein ausschliessen?

1 Antwort

Die Bestellung zum Vorstand kann jederzeit widerrufen werden (§ 27 BGB). Diese Regelung ist zwingend (§ 40 BGB), kann also durch die Vereinssatzung
nicht ausgeschlossen werden. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist die
Abberufung auch nicht für die Dauer der Amtszeit des Vorstands
ausgeschlossen.

Die Vereinssatzung kann die Abberufung allerdings
auf den Fall beschränken, dass ein wichtiger Grund vorliegt.
Voraussetzung ist eine klare und eindeutige Regelung.

Als wichtiger Grund kommen beispielsweise eine grobe Pflichtverletzung oder
die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung in Betracht. Ob im
konkreten Einzelfall tatsächlich ein wichtiger Grund für eine Abberufung
vorliegt, ist gerichtlich überprüfbar. Die Abberufung des Vorstands
erfolgt durch das Vereinsorgan,
das für die Vorstandsbestellung zuständig ist. Das ist in der Regel die
Mitgliederversammlung. Zulässig ist es aber auch, die Zuständigkeit für
die Vorstandsbestellung und für die Abberufung verschiedenen
Vereinsorganen zuzuweisen.

Beispiel: Vorstandsbestellung durch die Mitgliederversammlung, Abberufung durch den Ehrenausschuss.

Achtung:
Der Vorstand hat vor der Abberufung keinen Anspruch auf rechtliches
Gehör. Vorstandsmitglieder, die abberufen werden sollen, müssen vor der
Entscheidung darüber also nicht durch die Mitgliederversammlung (oder
ein anderes zuständiges Organ) angehört werden. Quelle:https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/abberufung-des-vorstands.html

Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider beantwortet sie nicht die Fragen zum vorliegenden Sachverhalt.