vorsorgevollmacht bei Tod Wohnung räumen und auflösen?
Tochter lebt seit Jahren getrennt, keine Scheidung da kein Geld für da war.Es besteht kein Kontakt, es gibt noch eine Tochter(kein Kontakt)
Tochter hat Vorsorgevollmacht u. a. Wohnung kündigen, auflösen usw.
Darf der Bevollmächtigte die Wohnung ausräumen, wegen der Miete, die nicht bezahlt werden kann.
Danke für eine ernsthafte Antwort
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Die Vorsorgevollmacht endet mit Tod des Vollmachtgebers.
Mit dem Ausräumen der Wohnung als Tochter nimmt man Erbe an und könnte sich bereits gegenüber anderen Miterben ungerecht bereichern.
Wenn die Miete nicht bezahlt wurde, sollte Tochter sich aber überlegen, ob sie nicht besser Erbe ausschlagen sollte.
Hier habe ich etwas gefunden: https://am-lebensende.de/vorsorgevollmacht-nach-dem-tod-des-vollmachtgebers/#