vorsorgevollmacht bei Tod Wohnung räumen und auflösen?

2 Antworten

Die Vorsorgevollmacht endet mit Tod des Vollmachtgebers.

Mit dem Ausräumen der Wohnung als Tochter nimmt man Erbe an und könnte sich bereits gegenüber anderen Miterben ungerecht bereichern.

Wenn die Miete nicht bezahlt wurde, sollte Tochter sich aber überlegen, ob sie nicht besser Erbe ausschlagen sollte.