Vorschriften bei Ausschank und Essen
Ich möchte zu Hause, in einem Nebenraum Essen servieren und Getränke ausschenken das ganze als gute sache, für leute die sich kein restaurant leisten können. würde nur die unkosten + trinkggeld nehmen.
was habe ich zu beachten?
3 Antworten
Mindestens 2 Punkte:
-
Gewerbe anmelden
-
Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt. Das ist nämlich für eine Schank- und Speisewirtschaft erforderlich.
So nennt sich nämlich das, was Du vorhast.
Und denke auch an die Umsatzsteuer. Der Einkauf für die Speisen kostet 7 % Umsatzsteuer, der Verkauf der fertigen Speisen aber 19 %, weil es sich um Verzehr an Ort und Stelle handelt.
Also: Überleg Die die Sache noch einmal, und fange nicht ohne die Hilfe eines Steuerberaters an.
- jup, würde ich machen
- ich habe eine gesundheitszeugnis, also diese belehrung
steuerberater habe ich bei der hand
Da wirst Du Vorschriften ohne Ende beachten müssen:
- Sind die Räumlichkeiten baurechtlich dazu geeignet, Gäste empfangen und bewirten zu können? Von wegen Fluchtwege, Türen etc.
- Entspricht der Arbeitsplatz, an dem Du Speisen zubereitest, den Hygienevorschriften? Von wegen Besuch des Gesundheitsamtes!
- Hast Du ein Gesundheitszeugnis? ("Belehrung nach § ...")
- Sehr schnell könnte sich auch das Finanzamt für mögliche Einkünfte interessieren!
Gesundheitszeugnis - ja
mit dem Finanzamt hätte ich keine Probleme
ohje..... gesundheitsamt.....
Habe noch eine Sache vergessen. Es wird von Dir vermutlich auch ein Sachkundenach-weis gefordert werden. Ob Du also in Sachen Lebensmittel, Hygiene etc. auch geschult bist. In der Gastronomie nennt sich der einfachste Nachweis der Sachkunde auch "Frikadellenschein". Denn den kannst Du auch in einem Wochenend-Kurs machen mit Belehrung in Hygiene, Kühlung etc.
Muss man bei sowas nicht auch 2 Toiletten haben .. eine für Männlein, eine für Weiblein?