Vorschlag für Arbeitszeugnis vom Anwalt überprüfen lassen - übernimmt das die Rechtsschutzversiche?

6 Antworten

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, ein Zeugnis zu erstellen.

Deshalb solltest Du diesen nach der Kostenübernahme einer Prüfung / Erstellung (am besten durch ein Personalberatungsunternehmen) fragen, und die Rechtschutzversicherung außen vor lassen - die wird ohnehin nicht zahlen!

Es fehlt meines Erachtens an einem Rechtsverstoß § 4 Abs.1 ARB.

Läge ein solcher vor, übernimmt der Versicherer selbstverständlich die Beratungskosten.

Doch im geschilderten Fall handelt es sich um eine vorsorgliche Beratung. Eine solche ist nur im Erb- und Familienrecht gegeben,  soweit dieses Modul vereinbart ist.



Die Rechtsschutzersicherung zahlt im "Streitfall" bzw. Rechtsverstoß. Du könntest VORHER bei deinem Versicherer anfragen ob er eine Erstberatung auf Kulanz übernimmt.  Probiere es... nur ein Anruf .  VG

Ich glaube, die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur Klagekosten. Eine Überprüfung oder Beratung nicht. 

Und die Klagekosten übernimmt sie nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. 

Ihre Antwort ist mit den ARB nicht vereinbar

@Buerger41

Ich habe gegen meinen Arbeitgeber geklagt. Die Klage beinhaltete zwei Forderungen. Die erste übernahm die Rechtsschutzversicherung - die zweite nicht. Die musste ich selbst zahlen. 

@Buerger41

...und trotzdem hat @Virginia47 Recht - so läuft es in der Praxis!

Da schau in deinen RS-Vertrag. Manche Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung. Du kannst auch deinen RA fragen, ob er das als "einfache Beratung" nehmen kann. Dann ist oft nur ein "Taschengeld" fällig.

Ich kenne keinen Anwalt, der für ein "Taschengeld" tätig wird.