Vorschaden und nachbesichtigung?

2 Antworten

Den Schaden selber bezahlen und die Ansprüche zurückziehen.

Betrug finden die nicht witzig, da bin ich mir sicher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kannst du nicht verweigern. Das ist das gute Recht des Versicherers, sich zu vergewissern, ob der angeforderte Schadensersatz korrekt ist.

Wegen der Falschmeldung wirst du damit rechnen müssen, dass du jetzt den gesamten Schaden selbst zahlen musst. (incl. der Kosten des Gutachters)