Vorsätzlich kaputtes Auto verkauft!
Hallo, ich bin mit meinem Latein am Ende. Hab mir am 01.04. ein super schönes, 323ger Coupe gekauft. Bereits beim Probefahren meinte der Händler dass der Wagen falsch Luft zieht, er das in der Werkstatt allerdings noch reparieren lässt. Ich hatte 2 Zeugen dabei, die das bezeugen können. (sich übrigens mit Autos gut auskennen und äußerlich keine Mängel feststellen konnten) Also 2000 Euro angezahlt und den Wagen ein paar Tage später geholt. Bereits auf der Heimfahrt fiel mir auf dass der Motor plötzlich zum stottern anfing, was in Folge immer wieder auftrat. Als mir der Händler nach langem murren ein Bild der Rechnung der Werkstatt schickte, fanden wir heraus dass am falsch Luft ziehen nichts repariert wurde. Dies wurde lediglich von der Werkstatt überprüft. Nun steht der Wagen seit fast 2 Wochen in der Werkstatt, wurde mir mit kaputten zündspulen verkauft. Alle Luft Schläuche waren entweder falsch oder gar nicht angesteckt, waren so porös dass sie in der Hand zerbröselt sind. Schrauben waren locker anzegozgen bzw gar nicht vorhanden. Nun hat meine Werkstatt alle defekten Teile ersetzt und das Auto wieder "zusammengeflickt". Gerade kam dann der Anruf. Ich könnte das Auto so wie es ist in die Tonne haun, die Mängel bestehen weiterhin Sogar der Sohn des Meisters hat sich heute extra Urlaub genommen dass er an dem Auto arbeiten kann und weiß auch nicht mehr weiter. Nun hat sich der Händler natürlich im Vertrag damit abgesichert dass er keine Gewähr für etwaige Schäden übernimmt. Allerdings liegt hier ein schaden vor der von Anfang an bekannt war und nicht beseitigt wurde obwohl mir das versichert wurde. Mir wurde quasi vorsätzlich ein kaputtes Auto verkauft. Jetzt habe ich eine Riesen Rechnung von der Werkstatt und 3700 Euro verloren. Habe ich rechtlich irgendwelche Chancen auf ein Rückgaberecht, Reklamation, ect?
Ich danke vielmals im voraus für eure Hilfe und hoffe irgendwelche Chancen zu haben.
Viele Grüße Carolin
7 Antworten
Wenn es um so viel Geld geht, würde ich raten, das einen Anwalt machen zu lassen.
Der Händler hat vor Zeugen eine Zusage abgegeben, den Mangel nachzubessern, hat es aber nicht getan. Meines Erachtens muss er Schadenersatz leisten. Aber Anwalt fragen.
Der Händler hat dir auch noch im Beisein von Zeugen gesagt dass das Ding kaputt ist und du hast es trotzdem gekauft... da hast du wohl Pech gehabt... Ich habe mein rotes Citroenauto ausdrücklich mit kaputtem Getriebe verkauft, aber der Käufer hat gemeint das wäre nicht kaputt... der hatte auch keine Chance..
Genau so war es. Im nachhinein allerdings hat sich herausgestellt dass er gar nichts richten hat lassen sondern mir einen schrotthaufen verkauft hat.
Von da weg wo ich den mangel zum ersten mal festgestellt habe bis ich ihn selbst in die Werkstatt gebracht habe, war ich mit dem Händler in Kontakt. Ihm war ziemlich egal dass das Auto nicht richtig funktioniert und meinte nur das kann nicht sein. Er hätte ihn mir perfekt übergeben.
Wenn du sicher bist, dass der Händler hätte erkennen müssen (warum haben deine Freunde das dann nicht erkannt?), dass der Wagen Schrott ist, fechte den Vertrag an.
Wenn du nicht sicher bist, dass der Händler das hätte erkennen müssen, aber sicher bist, dass der Schaden schon bei der Übergabe so vorlag (warum hat die Werkstatt ihn dann durchgewunken?) und er sich sträubte, sich um die Gewährleistungsangelegenheit zu kümmern (ein Ausschluss ohne Weiteres ist unwirksam), verlange Schadensersatz.
In beiden Fällen würdest du ja letztlich wollen, dass der Händler gezwungen wird, dir Geld zurückzuzahlen - und solch einen Zwang übt man selbstverständlich nur aus, wenn ein objektiver Dritter erkennt, dass du im Recht bist: du wirst also nicht drumherum kommen, vor Gericht zu klagen, wenn der Händler es darauf ankommen lässt.
Prinzipiell lässt sich auch vorstellen, dass Betrug vorliegt, etwa wenn mit der Werkstatt ein Durchwinken trotz Schaden vereinbart war. Das könnte man dann strafrechtlich verfolgen und in diesem Zuge auch gleich die Ersatzpflicht feststellen lassen.
Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)
Hallo und danke dir für deine ausführliche Antwort.
Von außen sah der Wagen Top aus, auch wenn man die Motorhaube aufgemacht hat. Das ganze Ausmaß wurde erst sichtbar beim auseinandernehmen des Motors.
Nun ist die Frage, wenn der Händler wusste, dass der Wagen falsch Luft zieht und ihn deswegen in die Werkstatt hat, hätten alle diese verheerenden Mängel sichtbar sein müssen und auch repariert werden. Wurden sie aber nicht. Es hieß nur "sogar der Meister hat gesagt dass der Wagen noch Top aussieht" von wegen!
Gern :)
Ich persönlich würde an deiner Stelle gegen den Händler klagen. Das könntest du zur Not auch allein, aber mit Anwalt ist natürlich bequemer.
Grundsätzlich muss der Händler eine Gewährleistung geben und bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, gibt es keine Diskussion, dass er diese auf seine Kosten beheben muss.
Nun hast du das Auto in eine andere Werkstatt gebracht und damit dem Händler nicht die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben.
Warum du das Auto nicht zum Händler gebracht hast, ist nicht klar. Hat sich der Händler nachweislich geweigert, das Auto in Ordnung zu bringen?
Oder bist du von dir aus in eine andere Werkstatt gefahren?
Ich hab den Händler über den defekt in Kenntnis gesetzt und war über den ganzen Zeitraum hin mit ihm in Kontakt. Er hat mich da mehr oder weniger wissentlich ins offene Messer laufen lassen und wusste auch dass ich den Wagen in eine Werkstatt bringe.
Das beantwortet nicht die Frage, ob er die Nachbesserung verweigert hat, so dass du eine andere Werkstatt aufsuchen musstest?
Motor und Getriebe scheinen ja keinen Schaden zu haben, aber Schläuche und Zündspulen zählen üblicherweise zu den Verschleißteilen.
Der hauptsächliche Fehler bisher ist, dass Du selbst die Nachbesserung hast durchführen lassen, denn damit ist der Verkäufer vorerst mal aus dem Schneider.
Anstatt jetzt Gerichte und Anwälte zu bemühen, freu Dich, wenn das Coupe nun richtig läuft. Probier eher noch eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer zu finden.
Viel Gück :-)
rückgaberecht hast du erst mal nicht. aber der händler kann die gewährleistung nicht ausschliessen wenn du als privat da beim händler gekauft hast. teile ihm schriftlich mit welche mängel das fahrzeug hat und setze ihm eine frist von 1 woche um diese mängel zu beheben.
problematiscvh könnte es allerdings werden weil eine andere werkstatt da herumgebaut hat
der Händler hat wohl gesagt dass es kaputt ist.... aber die Freunde haben das wohl nicht so recht geglaubt...
Bereits beim Probefahren meinte der Händler dass der Wagen falsch Luft zieht, er das in der Werkstatt allerdings noch reparieren lässt. Ich hatte 2 Zeugen dabei, die das bezeugen können. (sich übrigens mit Autos gut auskennen und äußerlich keine Mängel feststellen konnten)
"(sich übrigens mit Autos gut auskennen "
die porösen schläuhe oder fehlenden schrauben hätten sie dann aber schon bemerken sollen
... denke ich auch....
Dass das Auto quasi Schrott ist konnte man beim Probe fahren nicht erkennen, dazu wurde jetzt der komplette Motor auseinander gebaut. Natürlich konnten wir das beim Kauf nicht machen.
Der Händler hat nicht gesagt: "Ich verkaufe dir das kaputte Auto", sondern: "Es hat im Moment einen Defekt, den ich noch beheben lasse."
Ich sehe gute Chancen, dagegen vorzugehen. Das ist aber nur eine sehr grobe Einschätzung - man müsste da schon weiter ins Detail gehen: Hat der Händler die Nacherfüllung verweigert oder hat er gar wirklich gewusst oder fahrlässig nicht gewusst, dass der Wagen Schrott ist.