Vorrang gegenüber Schienenfahrzeugen?
Hallo liebe/r Leser/in,
Da mein Bruder gerade den Führerschein macht, lernt er via CD den Stoff für die Theorie-Prüfung, jedoch kam er völlig entsetzt zu mir und wollte wissen, aus welchem Grund er bei folgender Frage Vorrang gegenüber eines nach links einbiegenden Schienenfahrzeuges hatte.
http://i42.tinypic.com/14udhmr.png
Ich habe bereits den Führerschein und meines Wissens hat ein Schienenfahrzeug grundsätzlich immer und jederzeit Vorrang.
Wieso also in diesem Szenario nicht ?
Hoffe auf eine gute Antwort und verbleibe hiermit mit freundlichen Grüßen,
Blubcore
8 Antworten
Mjoah, ist halt die normale Rechts-vor-links-Regel. Allerdings dürfte es so eine Kreuzung nirgends in echt geben, da wäre für die Strab sicher abbiegende Hauptstraße oder zumindest eine gerade Hauptstraße. Das wäre allerdings eine Frage, die ich wohl auch falsch kreuzen würde...
Nein, es stimmt nicht, dass ein Schienenfahrzeug IMMER Vorrang hat! Lediglich bei diesem Verkehrszeichen http://www.fahrtipps.de/img/fragebogen/220/1-2-19-109-7d9ebfb1ec57270c.gif hat der Schienenverkehr Vorrang! Andernfalls gilt genau die selbe Regelung als wenn Dir auch ein anderes Fahrzeug des Straßenverkehrs entgegen kommt.
Wie gesagt, die Frage oben ist graue Theorie, sehr unpraktikabel. Normalerweise hat eine Strab Vorfahrt und/oder es gibt Ampelregelung. Wenn diese ausfallen und kein Andreaskreuz steht, dann normale Verkehrsregeln wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Bei der Eisenbahn hingegen kenne ich als Fan nicht einen einzigen Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Auf Hafengeländen etc. hat natürlich durch geringe Bremswirkung die Eisenbahn ebenso Vorrang.
Ich habe auch den Führerschein und meines Wissens nach hat ein Schienenfahrzeug die gleichen Regeln zu befolgen, wie andere Verkehrsteilnehmer. Da es hier keine Schilder gibt, heißt es einfach "rechts vor links".
Im Sinne einer Strab ja, als Zug nicht. Züge haben Vorrang. Auch meist kleine Feldbahnen oder Parkbahnen. Die große Bahn sowieso.
Kann es sein, dass in der DDR Schienenfahrzeuge immer Vorrang hatten? Jetzt eigentlich nur durch Zeichen geregelt oder in Industriegebieten und Häfen, wo man nun ständig Gleise überquert.
Nicht wirklich ;)
Eine Gute Antwort findet man hier:
http://www.gutefrage.net/frage/haben-schienenfahrzeuge-immer-vorrang
Da steht:
Schienenfahrzeuge unterliegen grundsätzlich den gleichen Vorschriften, die auch für andere Fahrzeuge gelten.
Es gibt davon aber einige Ausnahmen und Besonderheiten.
So haben Schienenfahrzeuge in den Fällen des § 19 Abs. 1 StVO grundsätzlich Vorrang.
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§19 Bahnübergänge
(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1.auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2.auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3.in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.
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Beim Linksabbiegen dürfen Schienenfahrzuege nicht behindert werden, selbst dann nicht, wenn man an einer Ampel "Grün" hat (§ 37 Abs. 2 Nr.1 StVO)
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Schienenfahrzeuge sind grundsätzlich rechts zu überholen. Nur dann, wenn die Schienen zu weit rechts liegen, dürfen sie links überholt werden (§ 5 Abs. 7 StVO).
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Da vorliegend keine dieser Ausnahmen und Besonderheiten gilt, hat auch der Schienenfahrzeugführer die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen zu beachten.
Text von JotEs