Vormieter holt seine Möbel nicht ab

9 Antworten

Nachdem ich dazu einiges per google durchgelesen habe: Zuständig ist der Vermieter. Der muss sich mit eurem Vormieter einigen bzw. die Sachen einlagern oder entsorgen. Die Rechtsprechung dazu ist ziemlich kompliziert - das soll aber nicht euer Problem sein.

Danke fürs Recherchieren. Der Vermieter meinte, dass er sich da nicht einmischen wolle, da der Vormieter so unsympathisch sei und die privat auch mit denen Stress haben....

@Tolinsi

So kann man es auch machen ... Ich würde dem Vermieter eine Frist setzen - ansonsten droht Mietminderung. Wie gesagt: der muss sich mit dem Vormieter einigen, ob es ihm passt oder nicht.

Wenn die Vormieter die Möbel nicht abholt gehören sie nach einer Zeit euch. Aber Informiere dich trotzdem bei deinem Anwalt.

nein ... das Eigentum wurde nicht übertragen ....

Danke für die schnelle Antwort, aber ich bin leider erst 16 und habe kein Geld für einen Anwalt :)

Die Tochter hat ohne Vollmacht der Eigentümer kein Recht die Möbel abzuholen. Zur Herausgabe seid ihr auch nicht verpflichtet, da ihr kein Vertragsverhältnis mit den Vormietern hattet. Euer Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter. Die strittigen Möbel sollten als Gegenstände, die nicht zur Mietsache gehören, gegenüber dem Vermieter deklariert sein und eventuell im Übernahmeprotokoll beim Hausbezug aufgeführt sein. Setzt dem Vermieter eine Frist zur Entfernung der Möbel und klagt bei fruchtlosem Verstreichen der Frist auf Entfernung der Möbel gegen den Vermieter. Falls finanzielle Bedürftigkeit vorliegt, könnt ihr Prozesskostenhilfe beantragen. Setzt den Vermieter mit der Klageandrohung unter Druck.

dass wir die Möbel einfach so herausgeben müssen ohne irgendeine Entschädigung dafür zu bekommen

nur dann, wenn ihr dies in einem der Briefe mit Fristsetzung angekündigt habt.

Leider haben wir das immer nur mündlich mit denen am Telefon abgeklärt.

@Tolinsi

Da habt ihr ein Poblem, die Fristsetzung zu beweisen. Gebt die Möbel raus und seid froh.

ich tippe mal darum, dass es hier nur um eine List geht. Man will wohl versuchen, zu warten, bis ihr die Möbel endgpltig entsorgt, verkauft etc,. um dann warscheinlich überzogene Schadensersatzansprüche geltend zu machen...

Setzt eine letzte angemessene frist z.b. 10 Werktage, schreibt gleich dabei, dass ihr nach Ablauf der Frist euch vorbehaltet, die Möbel aus der Wohnung zu entfernen und die Kosten dafür den Besitzern aufzuerlegen! wichtig ist, dass ihr es GENAU so formuliert!. DANN organisiert ihr euch eine Lagerhalle und leiht euch einen LKW (den sollte ein den Vormietern unbekannter fahren) und tut einfach so, als ob ihr die Möbel weggegeben habt. Dann wartet ihr auf den nächsten Schachzug der Abzocker.

deren Anwalt könnt ihr dann ganz entpannt den Wind aus den Segeln nehmen, in dem ihr dann schreibt, dass es hier offenbar ein missverständiss gegeben habe, die Möbel also noch vorhanden seien. er möge sich bitte darum kümmern, dass seine Mandanten a.) die Kosten für die Einklagerung begleichen und b:) die Kosten für die weitere Einlagerung übernehmen.

lg, Anna