Vorläufiger personalausweis und ausländischen ausweis verlängern?
Ich möchte nach der schule bei der bundeswehr/polizei anfangen und habe mich heute über die einbürgerung beraten lassen. Meine sachbearbeiterin meinte, dass dies mindestens ein jahr lang dauern könnte, und jetzt mach ich mir sorgen dass ich ein jahr lang nach der schule warten muss bis ich mich bewerben kann.
1.Gibt es sowas wie einen vorläufigen perso den ich beantragen kann, und ist der gleichwert wie der normale perso?
2.mein ausländischer pass und die niederlassungserlaubnis laufen, kurze zeit, nachdem ich den antrag abgegeben habe, ab. Muss ich die dann verlängern, obwohl ich den deutschen pass beantragt habe?
1 Antwort
Zu 1.
Diesen Ausweis gibt es. Er ist 3 Monate gültig und gleichwertig mit dem normalen Perso. Bei Beantragung musst Du gleich den normalen Perso mit beantragen.
Zu 2.
Weiß ich nicht. Dass kann Dir bestimmt in der Passstelle gesagt werden.
Es gibt zwar einen vorläufigen Personalausweis, aber den bekommt man erst, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Fragesteller hat sie nicht.