Vorläufiger Ausweis gleichgültig wie ein normaler?
Hallo liebe Community!
Ich fahre am Sonntag nach Berlin mit der Schulklasse und benötige für den Einlass in den Bundestag meinen Personalausweis! Das Problem ist, ich habe mich gestern auf meinen ,,normalen" Ausweis gesetzt und dieser ist gerissen. Ich habe aber vor 2 Monaten auch einen Vorläufigen direkt beantragt, dieser ist noch einen Monat gültig. Nun meine Frage:
Kann ich den Vorläufigen Ausweis ebenfalls als Eintritt in den Bundestag nutzen, oder gibt es da wie beim Reisen einige Einschränkungen?
Ich danke schon mal im Vorraus! :)
2 Antworten
Nein, da gibt es, vor allem innerhalb Deutschlands, keine Einschränkungen. Allerdings wundert mich, dass man Dich bei der Aushändigung des neuen Persos beide gültigen Dokumente hat behalten lassen. Man darf eigentlich keine zwei gültigen Ausweise besitzen und Du hättest den Vorläufigen abgeben müssen. Viel Spaß in Berlin!
Ich wüsste nicht, warum es nicht gehen sollte, denn das ist ja der Sinn eines vorläufigen Ausweises. Damit man sich in der Zeit, in der der Ausweis gemacht wird, ausweisen kann