Vorläufiger Ausweis gleichgültig wie ein normaler?

2 Antworten

Nein, da gibt es, vor allem innerhalb Deutschlands, keine Einschränkungen. Allerdings wundert mich, dass man Dich bei der Aushändigung des neuen Persos beide gültigen Dokumente hat behalten lassen. Man darf eigentlich keine zwei gültigen Ausweise besitzen und Du hättest den Vorläufigen abgeben müssen. Viel Spaß in Berlin!

Ich wüsste nicht, warum es nicht gehen sollte, denn das ist ja der Sinn eines vorläufigen Ausweises. Damit man sich in der Zeit, in der der Ausweis gemacht wird, ausweisen kann