Vorläufige Deckungszusage widerrufen?
Guten Abend liebe Community,
ich habe mir ein neues Auto zugelegt. Für die Zulassung habe ich mir von meiner bisherigen Versicherung eine EVB-Nummer geben lassen, weil ich "nur" einen Fahrzeugwechswel vornehmen wollte. Die Versicherung wollte ich eigentlich nicht wechseln. Nach Anmeldung des neuen Autos habe ich dem Versicherungsvertreter den Fahrzeugschein übermittelt. Er rief mich an und teilte mir den neuen Versicherungbeitrag mit. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Der neue Wagen (Ford KA) sollte plötzlich erheblich mehr kosten als der alte Wagen (Opel Tigra Cabrio). Er begründete dies mit neuen Tarifen, die Anfang des Jahres eingeführt wurden.
Ich habe mich gleich nach diesem Telefonat nach anderen Versicherungen umgeschaut und bin auch fündig geworden. Mir wurde dann erklärt, dass ich die vorläufige Deckungszusage der alten Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ich habe dies dann schriftlich erklärt und anschließend auch noch Telefonate mit der Versicherung geführt. Mein Widerruf sei dort eingegangen und sobald sie vom Straßenverkehrsamt Nachricht bekommen, dass ich anderweitig versichert bin, würden sie mit mir die paar Tage abrechnen, die ich dort versichert war. Ein Versicherungantrag wurde zu keinem Zeitpunkt unterzeichnet.
Inzwischen habe ich bei der neuen Versicherung unterschrieben und auch meine Versicherungspolice bekommen. Ich wurde sogar rückwirkend ab Zulassung versichert. Die neue Versicherung hatte am Donnerstag vor Ostern noch eine vorläufige Deckungszusage an das Straßenverkehrsamt geschickt. Ich dachte alles ist gut.
Heute hatte ich ein Einschreiben von meiner alten Versicherung im Briefkasten. Ich hätte den dringend erforderlichen Versicherungsantrag nicht in der vorgeschriebenen Frist gestellt und kündigen die vorläufige Deckungszusage mit einer Frist von 14 Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Danach hätte ich keine Versicherungsschutz mehr. Mein Auto würde dann zwangsweise kostenpflichtig aus dem Verkehr gezogen, weil sie dem Straßenverkehrsamt die Beendigung des Versicherungsschutzes melden müssten.
Abschließend teilen sie noch mit, dass sie mir für den Zeitraum, in dem sie mir Versicherungsschutz gewährt haben, den anteiligen Beitrag auf jeden Fall in Rechnung stellen. Das war mir klar und damit hatte ich auch gerechnet.
Was nun? Muss ich jetzt doch bei denen die Versicherung abschließen? Legen die mir wirklich meine Auto still, obwohl ich versichert bin (nur halt nicht bei denen)?
Kennt sich jemand von Euch aus? Für Antworten wäre ich dankbar.
Nickelzick
3 Antworten
Hallo Nickelzick, die vorläufige Deckungszusage bzw. die eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. ) besagt noch nichts endgüliges aus was das Versicherungsverhältnis anbelangt! Wichtig ist für dich deine Zulassungsstelle: Hier hättest du deine neue eVB-Nr. sofort mitteilen sollen und die alte eVB-Nr. von deiner bisherigen Versich.gesellschaft austauschen lassen sollen! Eine Kündigung der eVB-Nr. bei deiner bisherigen Versicherung ist nicht unbedingt erforderlich, maßgebend ist nur welche eVB-Nr. aktuell bei deiner Zulassungsstelle vorliegt! Meine Frage hierzu: Wann war denn dein Zulassungstag??? Deine bisherige Versich.gesellschaft könnte höchstens für die paar Tage bis zum Austausch der eVB-Nr. anteilig einen Beitrag anfordern - schließ ja keinen Vertrag noch nachträglich ab bei deiner bisherigen Versicherung wg. den paar Tagen. Klär bitte bei deiner Zulassungsstelle ab, welche eVB-Nr. von denen von wann bis wann verwendet wurde!!!
Hallo Nickelzick, liegt alles im grünen Bereich - kannst also beruhigt schlafen ;-)
Suzisorglos hat vollkommen Recht - du hast ja kein Vertrag unterschrieben bei deiner alten Kfz-Versich. und somit kann sie dir auch keine Versich.beiträge einfordern, auch keine anteiligen Beiträge! Denn dein neuer Kfz-Versicherer gibt dir ja rückwirkend Deckung, wie du schreibst, demnach sind die Beiträge ab Zulassungsbeginn über den neuen Versicherer bezahlt! Doppelt bezahlen brauchst du nicht! Zu deiner Sicherheit kannst du trotzdem am Montag mal telef. nachfragen bei deiner Zulassungsstelle, ab wann denn bei der Zulassungsstelle die neue eVB-Nr. ( also die neue Deckungszusage ) gültig bei denen vorgelegen hat - auch Versicherer machen mal Fehler oder vergessen was! Ich hab das aus eigener Erfahrung mal mitgemacht: beim unterjährigen Versichererwechsel hat mein neuer Versicherer einfach vergessen, der Zulassungsstelle die neue eVB-Nr. mitzuteilen. Daraufhin bekam ich ein bitterböses Schreiben der Zulassungsstelle wegen keinem Versicherungsschutz und so incl. einer drohenden Zwangsstilllegung! Die eingeforderte Strafe von ca. 70 € hab' ich mir natürlich vom neuen Versicherer erstatten lassen - war ja nicht meine Schuld! Weiterhin gute und ruhige Fahrt wünscht dir siola ;-)
Danke für deinen Stern, freut mich sehr ;-)
Mach Dir keine Sorgen! Die "alte" Versicherung tut genau das, was Du wolltest - sie wirderruft die Deckungszusage ab Zulassung. Und inzwischen sollte ja die neue Versicherungsbestätigung Deiner neuen Versicherung bei der Zulassungsstelle vorliegen, so dass es hier keine Probleme geben wird.
Wenn das Auto versichert ist - was Du ja nachweisen kannst, kann Dir niemend den wagen siilllegen - und das wird auch niemand tun.
Dass Du die versicherung für die erste Zeit bezahlen musst, ist in Orednung. Immerhin hat die Versicherung für einen gewissen Zeit die Verantwortung übernommen. dass du Dich nicht vorher nach was Billigerem umschaust, ist nicht deren Fehler. Also zahl das einfach, und der Fall dürfte für Dich erledigt sein.
Hi Siola,
der Wagen wurde am 30.03.2012 zugelassen. Widerrufen habe ich bei der Versicherung am 03.04.2012 und am 05.04.2012 hat die neue Versicherung die eVB-Nr. ans Straßenverkehrsamt gemeldet.