Vorladung/Anzeige was tun?
Hallo undzwsr wie vieleicht manche wissen von meinen anderen Fragen wurde ne Schulbeichtseite erstellt wo man beichten auf tellonym schreiben konnte die dann vom admin gepostet wurden undzwar habe ich halt geschrieben "Ich würde gerne Herr.Müllers arsch lecken"(ist nur beispiel name) und diese Beichte war halt von einen Bestimmten zeitraum online die schule hat die seite und die Beichter angezeigt so wie ich weis hat die polizei es wohl rausbekommen und ich habe halt heute diese Anzeige/Vorladung bekommen
Könnt ihr mir sagen wie ich vorgehen soll was mich erwarten wird(bin 15)
Also es tut mir natürlich leid war ein Blöder scherz und habe halt eingesehen das ich nächstes mal einfach meine Gehirnzellen aktiviere
Bitte nur ernste antworten und sorry für meine rechtschreibung
7 Antworten
Also es tut mir natürlich leid war ein Blöder scherz und habe halt eingesehen das ich nächstes mal einfach meine Gehirnzellen aktiviere
Sorry - aber man muss schon arg bescheuert sein, um so etwas Idiotisches irgendwo zu veröffentlichen. Sprich Deine Erkenntnis kommt wohl zu spät.
Könnt ihr mir sagen wie ich vorgehen soll .....
Das werden Dir vermutlich wohl Deine Eltern sagen - oder interessiert die diese Geschichte nicht. Ansonsten - niemand kann Dich zwingen zu diesem Termin zu erscheinen.
was mich erwarten wird
ich wünsche - ein Sack voll Sozialstunden, dass Dir ein solcher Blödsinn für alle Zeiten vergeht, mehr wird von der rechtlichen Seite her nicht geschehen.
Was seitens der Schule noch kommt bleibt allerdings abzuwarten. Und die Folgen könnten deutlich unangenehmer oder weitreichender sein, als die paar Sozialstunden.
Weißt Du - das : ist ja nur meine Willenserklärung ... solltest Du dann auch genauso bei der Polizei erklären, dann bin ich mir recht sicher, wird sich das Strafmaß gleich noch mal verdoppeln.
Eine Vorladung ist erstmal nur sowas wie eine Zeugenaussage. Du sollst also zusammen mit deinen Eltern da hingehen und dem Polizisten erzählen, was passiert ist. Der schreibt das dann erstmal auf und legt es zu den anderen Zeugenaussagen.
Ob da eine Strafe auf dich zukommt, kann ich nicht sagen. In meinen Augen ist es einfach ein dummer Jungenstreich. Du solltest dich aber auf jeden Fall bei deinem Lehrer entschuldigen, und zwar nicht einfach nur im Vorbeigehen so ein "Sorry Herr Müller", sondern wirklich ein ernsthaftes Gespräch, wo du ihm sagst, dass es dir Leid tut und es nur ein unüberlegter Scherz war und du nicht vorhattest, ihn zu beleidigen.
Außerdem solltest du dich darum kümmern, dass die Texte aus dem öffentlichen Bereich gelöscht werden. Also an die Website schreiben, dass der Beitrag entfernt werden soll. Schreib aber dazu, dass der Beitrag für polizeiliche Ermittlungen wichtig ist und daher für die Polizei noch archiviert werden muss. Es soll ja nicht so aussehen, als wenn du Beweise verschleiern willst, sondern es soll einfach nicht mehr öffentlich sichtbar sein.
Eine wirklich große Strafe wirst du wahrscheinlich nicht abkriegen. Einerseits bist du noch nicht volljährig, andererseits war es ja keine echte Beleidigung, sondern nur ein dummer Spruch. Im schlimmsten Fall musst du mal eine Woche Sozialstunden machen oder so.
Beichte es , wenn noch nicht geschehen, deinen Eltern, geh mit ihnen da hin. Du wirst mit Sicherheit nicht ohne Denkzettel wegkommen.
Was da auf dich zukommt, ...wird die Anzeige zurück genommen, hast du Glück und du wirst nur seitens der Schule einen " beigebogen" bekommen. Geht es vor Gericht, sind vermutlich etliche Sozialstunden für dich vorprogrammiert.
Schalte also nächstes Mal dein Gehirn ein- VORHER- nicht NACHHER
Gutes Gelingen
Aber meine Beichte war doch nix anderes als eine Willenserklärung
...Deine "Willenserklärung" wird wohl als Beleidigung und Verunglimpfung gewertet, auch wenn es von deiner Seite evtl.anders gemeint war. Entscheidend ist nicht, was rauskommt, sondern, was ankommt.
Was du tun musst, steht auf dem Zettel. Du wirst gebeten, dort zu erscheinen. Deine Eltern darfst du mitnehmen, du bist eh noch nicht volljährig. Vielleicht kommst du glimpflich davon. Aber lass es dir als Erwachsener nicht erlauben.
Was meinst du mit "Aber lass es dir als Erwachsener nicht erlauben"
Ich bin jetzt kein Jurist oder so, aber Lehrer sind Beamte. Und du hast einen beleidigt und zwar öffentlich mit seinem Namen. Und Beamtenbeleidigung klingt in meinen Ohren je nach Schwere nach Bußgeld.
Für mich war es aber nicht als Beleidigung ausgedruckt sondern als scherz Willenserklärung
Eine Willenserklärung würde bedeuten, dass du das wirklich tun möchtest, was du da gepostet hattest. Naja, versuch das dem dann mal zu erklären.
Man merkt, dass du kein Jurist bist. Beamtenbeleidigung stellt keinen eigenen Strafbestand dar und somit ist es egal, ob der Mann Lehrer oder Kranfahrer ist.
i know, aber es gab eben schon Fälle, in denen man je nach Schwere ein Bußgeld zahlen muss, dabei ist es unabhängig ob Beamter oder nicht.
Zur Polizei hingehen und denen das sagen.
Dannach warten, bis der Quatsch wegen mangelnden öffentlichen Interesse auf den Privatklageweg verwiesen wird.
..dieser Quatsch war in der Schule " online" Da wird sicher noch privatrechtlich was rauskommen, je, nachdem, wie der Lehrer gepolt ist.
Möglich, aber ob der Richter einen Schüler verknackt, blos weil der geschrieben hat sein Lehrer soll ihm am A lecken?
Die hätten wichtigeres zu tun, als so nen Kinderkram, jetzt echt mal.
Verwarnen bei der Polizei und gut is ^^
Glaube ich zwar auch nicht, aber soll er doch mal zappeln und sein Hirn einschalten,,,
Schade warum wünschst du mor sowas ist ja nur meine Willenserklärung🙂