Vorladung wegen konsum von Cannabis, was passiert jetzt? Muss ich vor Gericht?

9 Antworten

Wenn es in der Sache nicht um Handel geht sondern höchstens um Besitz und Gebrauch geringer Mengen zum Eigenbedarf, dann wird die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb einer Frist von 3-4 Wochen eingestellt, sofern Ihr nicht ausgerechnet in Bayern oder Sachsen beheimatet seid.

In aller Regel wird aus derlei Pipikram kein Gerichtsverfahren, aber der Staatsanwalt kann das Verfahren aus erzieherischen Gründen auch gegen Erfüllung bestimmter Auflagen einstellen: Teilnahme an Urin-Screenings; Ableistung von Sozialstunden; Pflicht zur Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen o. Ä.

Bin Bayer und kann aus Erfahrung aus dem Freundeskreis bestätigen, dass auch "hierzulande" Besitzfälle mit geringen Mengen innerhalb kurzer Zeit eingestellt werden. :)

@Urgewalt

Jedes aufgedeckte Drogendelikt wird von der bayerischen Polizei verfolgt, was bedeutet, dass die Polizei die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen anstellt und den Fall der Staatsanwaltschaft vorlegt.

Die Staatsanwaltschaft kann bei einem gelegentlichen Umgang mit Betäubungsmitteln in geringer Menge nach § 31 a BtMG von Strafverfolgung absehen, wenn das Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch bestimmt war und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Die Bayerische Justiz macht von dieser Möglichkeit in Übereinstimmung mit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 mit der gebotenen Zurückhaltung Gebrauch. Als “geringe Menge” behandeln die bayerischen Staatsanwaltschaften nur Cannabis-Mengen bis zu drei Konsumeinheiten von jeweils 2 Gramm, also insgesamt maximal 6 Gramm.

Auch unterhalb dieser Grenze wird jede Tat mit Fremdgefährdung konsequent verfolgt, z. B. bei Begehung der Tat in der Öffentlichkeit, auf Jugendveranstaltungen, in Schulen, in Krankenhäusern etc. oder das Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss. Denn insoweit ist stets ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen. Ein Absehen von der Strafverfolgung kommt außerdem nur bei einem Gelegenheitskonsumenten in Betracht. Von einem Gelegenheitskonsumenten wird in der Regel ausgegangen, wenn der Beschuldigte innerhalb des letzten Jahres vor der fraglichen Tat nicht mit Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten ist.

Quelle: Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung (Stand August 2009)

Also Chill down auch wenn du den Shit geraucht hast. Kiffen ist laut den Gesetzen keine Straftat also come down auch wenn die Bullen euch verhören dann brauchst du keine Angst haben allerdings ist der Handel und der Besitz Strafbar also vernichten wenn was da ist und auf gar keinen Fall verkaufen oder weitergeben! Das kann Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren nach sich ziehen

  1. Es war auf jeden Fall richtig, die Aussage zu verweigern. Bei der Gelegenheit versucht die Polizei natürlich, an ein Geständnis oder zumindest an eine Aussage zu kommen, die jemand anderen belastet - und einen falschen Satz sagt man schneller, als einem lieb ist. Deswegen: Bei der Polizei immer KLAPPE HALTEN.

  2. Wenn sonst keine Beweise gegen euch vorliegen, ist eine Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich - allerdings liegt das immer im Ermessen des Staatsanwalts und Richters.

  3. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, solltest Du den Konsum einstellen: Die Polizei hegt jetzt zumindest einen Anfangsverdacht, d.h. es kann durchaus vorkommen, daß Du in nächster Zeit öfters kontrolliert wirst. Sollte dann ein THC-Test positiv ausfallen, hast Du ein ernsthaftes Problem...

So ein Schwachsinn. Der Konsum ist nicht strafbar, die können so viele positiv ausfallende Tests machen wie sie wollen. Solange ich nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehme und sie auch kein Gras bei mir finden kann da überhaupt nichts passieren. Wenn die Situation so ist wie beschrieben, wird das Verfahren (von dem es sowieso komisch ist dass es überhaupt aufgenommen wurde) 100% eingestellt weil kein Strafbestand vorhanden. Das hat in dem Moment auch nichts mehr mit dem Ermessen des Staatsanwalts oder Richters zu tun. Auch das mit dem Anfangsverdacht ist Blödsinn. Wenn er nicht grad im letzten Dorf lebt wo 's eh nur 2 Bullen gibt die jeden Bewohner mit Vornamen kennen wird er wegen der Sache auch nicht öfter kontrolliert. Die fahren ja nicht rum und sagen "Oh, das ist doch der Hacklschorsch dem der Boandlkramer nachgesagt hat er würde kiffen, es kam aber nichts dabei raus weil nichts nachgewiesen wurde. Lass uns den mal kontrollieren!" - wenn überhaupt weiß die Polizei von der Geschichte nachdem sie ihn sowieso schon angehalten und seine Personalien überprüft haben. Und selbst dann würden sie nichts finden weil's für den Schmarrn sowieso keinen Eintrag in die Akte gibt.

@Urgewalt

Genau, abgesehen davon, kann die Polizei auch nicht einfach so aus lust und laune einen Drogentest durchführen, da müsste er schon mit Blutroten Augen hinterm Steuer sitzen und nichtsmehr kapieren. Als Fußgänger passiert das eher nicht.

Vor Gericht wahrscheinlich erstmal nicht, evtl. kp wie alt ihr seid, aber evtl. jugendgerichtsbetreuter und dann besprecht ihr das, + sozialstunden von der STA per Strafbefehlt, den ihr aktzeptieren könnt oder net. Wenn net, dann evtl. Anklage, kommt drauf an wo du wohnst. in hh musst du in der Regel zeimlich viel mist bauen, bis du vor nen richter kommst.

Nja das klügste war es villt. nicht wenn du nichts zu verbergen hättest hättest du auch hingehen können und sagen können das die Anschuldigungen frei aus der Luft gegriffen sind aber in der Regel wird sowas fallen gelassen keine Beweise keine Anklage solltest du aber deswegen vorbestraft sein könnte es anders ausgehen höchstens Sozialstunden aber mach dir keine Sorgen