Vorladung wegen Hausfriedensbruch was soll ich tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Glaube nicht alles was man Dir Schreibt und gesagt hat.

Als erstes mußt Du wissen, dass Du nicht zur Polizei gehen mußt, wenn Du eine Vorladung erhalten hast. Selbst als Beschuldigter mußt Du nicht or der Polizei aussagen.

Aus Höflichkeit sagst Du den Termin bei der Polizei ab, erklären mußt Du nichts. Wenn Du anrufst, ist es am besten, leg schnell wieder auf.

Falls Du ein Gelände bbetreten hast, wo ein Zaun ist, da ist auch ein Tor oder anderer Eingang,

dann bist Du nicht in ein befriedetes Gebiet eingedrungen.

Diskutiere nicht, sage den Kollegen mit Vorladung, dass sie den Termin absagen sollen.

Die "security" darf sich nicht als POLIZEI ausgeben, das ist Amtsanmaßung und strafbar.

Vielen dank,das war eine hilfreiche Antwort,ich versteh garnicht warum sich manche so aufregen,es kann mir keiner erzählen,dass er keine "jugendsünden" begangen hat.

Die sache hat sich vll sogar schon erledigt,zumindenst für mich da uns heute augefallen ist das nur die Leute eine Vorladung bekommen haben die auch im Gebäude waren sprich nicht nur auf dem Gelände.

Ich werde auf jeden fall Bericht geben wie die Sache ausgeht.

Danke.

@Pascha599

Sicher haben einige von Euch zu viel gequatscht. Weshalb mußte der Sec, dass ihr drin wart?

Weil nirgendwo es ein Schild auf dem steht das das Betreten verboten ist, zu sehen war, ist Hausfriedensbruch sowieso zweifelhaft. Und außerdem muß man vor Gericht beweisen wer drin war.

@user2492

Die Eingrenzung eines privaten Geländes wird durch ein Tor oder einen Zaun gekennzeichnet!

Ein "Betreten-Verboten"-Schild ist für die Kennzeichnung eines privaten Grundstücks nicht nötig.

@IQtoyou

Kann ja sein, dass es eine Eingrenzung gegeben hat. Niemand weis es, b es ein öffentlicher Park ist. Ohne besondere kennzeichnung ist es auch nicht feststellbar.

Und außerdem, wenn Anwohner jahrelang immer einen Weg über ein Grundstück nehmen, weches sie schon als Kinder geannt haben, ist davon auszugehen, dass es eben kein befriedtes Gebiet ist.

Es war schon immer ein Abenteuerspielpaltz.

Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.

Beispiele: Jemand betritt trotz eines Hausverbots ein Ladengeschäft; jemand versteckt sich bei Geschäftsschluss in einer Toilette.

Befriedete Besitztümer sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun). Das befriedete Besitztum ist nicht zum Wohnen bestimmt. Erfasst werden daher Abbruchhäuser und Rohbauten, sofern sie durch geeignete Sicherungsmaßnahmen befriedet sind.[1] Auch bewegliche Sachen, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, sind vom Hausfriedensbruch umfasst (Boote, Schiffe, Wagen eines Markthändlers, Wohnwagen). Dienen die beweglichen Sachen in erster Linie nicht zum Aufenthalt, so kommt ein Hausrecht allerdings nicht in Betracht („normale“ Kraftfahrzeuge, Pkw). Zu diesem Merkmal liegt eine umfangreiche Kasuistik, d.h. viele Einzelfallurteile vor.

Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter unberechtigt einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. Ein Betreten mit dem gesamten Körper ist nicht notwendig; ausreichend ist schon der „Fuß in der Tür“. Grundsätzlich nicht von dem strafrechtlichen Schutz umfasst werden Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden: Das Schlagen oder Treten gegen eine Tür sowie Störanrufe werden nicht von diesem gesetzlichen Tatbestand erfasst.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

Hingehen, evtl. Anwalt hinzuziehen... Und dann abwarten:) Wenn ihr nichts kaputtgemacht habt und da niemand gewohnt hat wirds schon nicht so wild:)

Hausfriedensbruch gehört zu den Privatklagen. Da du ohne Vorleistungen bist und auch nicht einbrechen wolltest, wird die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben und das Verfahren einstellen. Die Firma kann dann bei Gericht eine Privatklage einreichen; aber glaube mir, das macht sie nicht ; - )

Du bist beschuldigter im Strafverfahren. Du musst also nciht aussagen.

Aber hingehen muss man. Ggf. also nur die Personalien nennen udn wieder gehen.

Oder den Sachverhalt sachlich schildern und sagen, das ihr einfach nicht daran gedacht habt, dass die leere Gelände jemanden interessiert.