Vorladung Polizei Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz? (unschuldig)?
Hallo Leute, Ich wurde von der Polizei Vorgeladen von der Polizei indem steht: In der Ermittlungssache Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitung am xx.xx.2016 um 13:00 in ... Wie kann es sein das ich Vorgeladen werde, wenn ich 1. Weder Cannabis konsumiere oder besitze und 2. Das ich an dem Zeitpunkt um diese Uhrzeit in der Schule war? Ich bin gerade echt am verzweifeln und frage mich was das soll. Könnte mir das von jemanden angehängt worden sein? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüssen
4 Antworten
Wenn du nichts von dem getan hast, was dir vorgeworfen wird, hast du nichts zu befürchten. Wenn du zufällig eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich vielleicht trotzdem mal mit nem Anwalt reden, nur zur Sicherheit. Und zur Vorladung musst du nicht hingehen, dass wird dir der Anwalt dann wahrscheinlich auch sagen.
Geh halt hin, hör Dir an, was Dir vorgeworfen wird und dann kannst Du Dir ja überlegen, ob Du was dazu sagen willst. Der Grund für ein solches Verfahren kann sehr vielfältig sein - eine Zeugenaussage, ein WhatsApp-Chat, ein Facebook-Beitrag, vielleicht auch nur die Kombination von Ermittllungsergebnissen. Das wird Dir hier niemand sagen können. Du weißt ja noch nicht mal konkret, was Dir vorgeworfen wird.
Gehe halt hin und kläre das.
danke für diese hilfreiche antwort
Das kann dir hier kein Mensch beantworten da keiner die Ermittlungsakte kennt.