Vorladung Polizei - missbräuchliche Zahlung mit Sparkassen Card Plus?

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Missbräuchliche Kartenverwendung kenne ich als Straftatbestand nicht, ich hätte an einen Betrugstatbestand gedacht. Dafür bräuchtest Du aber den Vorsatz, den anderen zu schädigen. Von Missbrauch spricht man eher, wenn man die Karte eines anderen gegen des Willen nutzt.

Diese Bezeichnung der Polizei zeigt wohl offen, dass diese Herren und Damen noch keine richtige Ahnung vom Sachverhalt haben und erst einmal Sachaufklärung betreiben. Damit stehen Deine Chancen gut.

Ich würde Dir raten, frühzeitig zu einem Fachanwalt für Strafrecht / eine Fachanwältin für Strafrecht hinzuzuziehen. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin kann das schlimmste verhindern. Du verlierst vielleicht ein paar Euro, aber gerade bei ö.D. muss man möglichst hier sehr früh irgendwelche negativen Einträge verhindern.

In der Vorladung steht, dass mir missbräuchliche Zahlung mit der Sparkassen Card Plus vorgeworfen wird. Begründet ist dies damit, dass die Karte nicht für Lastschriften zugelassen ist. Ich hoffe ich kann das irgendwie klären. Mir ist wirklich Angst und Bange :-( Die Lastschriften sind alle bezahlt (es handelt sich also nicht um offene Beträge).

 

Aber wie kommt das ganze zur Polizei? Warum weist mich die Bank nicht erst einmal auf mein Fehlverhalten hin?

 

Ich weis, dass ich ganz großen Mist gemacht habe. Ich kann nur beteuern, dass dies aus Unwissenheit geschah.

 

Würdest Du direkt vor dem Termin bei der Polizei einen Anwalt für Strafrecht einschalten oder Dir das, was der Polizist erklärt erst einmal anhören?

@JulietteLove

Wenn die Karte für die Lastschrift nicht zugelassen ist, warum ist sie dann nicht insoweit gesperrt? Im Prinzip wird auch nicht die Karte für die Lastschrift verwendet, sondern das Konto, die Karte dient nur dazu, die Daten zu lesen. Normalerweise wird die Karte auch auf Freigabe für Kartenzahlung geprüft.

Hattest Du eine Kreditlinie bei der Bank, also die Lastschrift per Unterzeichnung legitimiert hast? Wenn Du eine Linie hattest, wo ist dann der Missbrauch? Wenn Du keine Linie hattest, warum hast Du dann die Karte zu Abheben laut Bank verwenden dürfen und laut Technik verwenden können? Also ich verstehe den Fall nicht. Es geht wohl darum, dass keine Forderung gegen Deine Bank haben kann, weil insoweit Du keine Linie hast. Hast Du schon einmal die Bank gefragt, was genau nicht erlaubt war? Oder die Linie war bereits erreicht. Da hat wohl ein Unternehmer seine Forderung aus dem Geschäft mit Dir bei der Deiner Bank nicht einlösen können und Dich dann deswegen angezeigt, vermute ich.

Ich persönlich würde immer einen Fachanwalt Strafrecht mit hinzuziehen. Aber einfach mal hinhören würde auch nicht schaden. Du darfst allerdings nichts sagen, was unzutreffend einen Vorsatz für eine Straftat implizieren würde. Also ich sehe mangels Vorsatz keine Strafbarkeit, da Du von einer belastbaren Kreditlinie ausgegangen bist. Meines Erachtens endet das in einer Einstellung, da kein Betrugsvorsatz nachgewiesen werden kann.

@nobytree2

Mir ist ebenfalls unklar, wieso ich mit der Karte zahlen konnte, wenn es doch angeblich nicht erlaubt ist. Auch nicht, dass ich nicht einmal nachdem ich damit gezahlt habe eine Beschwerde von der Bank bekommen habe. Es war technisch möglich, auch wurde mir gesagt ich darf mit der Karte Geld abheben. Ich habe es einfach unwissentlich getan und hab nun echt Angst was mich diesbezüglich erwartet.

Keine Ahnung wie es weitergeht sollte mir der Kredit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Abbezahlen kann ich die offene Summe nicht so einfach mit einem Mal. Auch habe ich Angst, dass ich eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe deshalb bekomme...

@JulietteLove

Wenn der Händler die Lastschrift nicht einlösen konnte, hat die Bank keinen ungedeckten Abzug und meldet sich daher bei Dir nicht. Es gibt weder Geld- noch Freiheitsstrafe, wenn Du nicht vorbestraft bist und kein Bewährungsbruch vorliegt. Das wird eingestellt, die Polizei möge doch eine Strafnorm nennen (wird wahrscheinlich § 263 StGB sein), die kommt niemals zu einer Verurteilung in Deinem Fall. Hast Du Geld für einen Anwalt?

@nobytree2

Ja, einen Anwalt kann ich werde ich mir leisten. Ich hoffe nur, ich bekomme so kurzfristig einen Termin.

Danke für deine Hilfe. Das beruhigt mich erstmal etwas.

Geh hin und erzähle denen das, was du hier geschrieben hast. Es wäre natürlich gut, wenn du einen Vertrag zu der Karte hast, den du mitnehmen kannst. Die Strafe dürfte dann auch im Vertrag stehen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du wirklich eine Strafe kriegst. Du wirst wohl nur die Zahlungen, die du mit der Karte gemacht hast, verzinst zurückzahlen müssen.

Ich denke mal, dass dir Betrug vorgeworfen wird. Was noch nicht einmal abwegig ist.

Du hast mehrere Möglichkeiten

Du machst nix, denn der polizeilichen Vorladung brauchst du nicht folgen. Allerdings ist das Vernehmungsangebot die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Danach hat der StA freie Bahn, gegen dich einen Strafbefehl rauszuhauen.

Du gehst zur Vernehmung und hörst dir an, was man dir genau vorwirft und entscheidest dann, was du tun willst. Ob du aussagst oder nicht, du dich mit einem Anwalt beraten oder schriftlich äußern willst.

Tatsache ist, dass du Sch... gebaut hast. Das beisst die Maus kein Faden ab. Es dreht sich also darum, Schadensbegrenzug zu betreiben. Wäre ich an deiner Stelle, würde ich zur Vernehmung gehen und offen alles zugeben und den Irrtum oder das Versehen herausstellen. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass man die Sache nur bemäntelt oder ein taktisches Verhalten zur Wahrheit hat. Du kannst sicher sein, dass jede unberechtigte Zahlung bereits in den Akten ist. 

Letztlich hängt aber alles vom StA und Gericht ab. 

Wenn du nicht vorbelastet bist wird polizeilich nicht viel passieren. 

Wenn der Betrag nun aber durch einen Gerichtsvollzieher eingetrieben wird, stell dich mal auf eine Privatinsolvenz ein wenn du nicht in der Lage bist, deine Schuld in einem angemessenen Zeitraum zurück zu zahlen. 

Die Sparkasse wird dir vermutlich kündigen und in Zukunft alle Leistungen verwehren.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Hast du dir vorher die Bedingungen für diese Karte nicht duechgel4esen ? Hat dir niemand gesagt, was du damit nicht machen darfst ?

geh erst mal hin und höre. was sie dir zu sagen haben.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bezieht sich nur auf die Unwissenheit der Norm, welche die Strafbarkeit oder die Ordnungswidrigkeit festsetzt.

Ansonsten bleibt es dabei, dass Vorsatzstraftaten (und das ist bei Vermögensdelikten der Normalfall) einen Vorsatz, also Wissen und Wollen der Tathandlung und des Tatobjekts sowie ggf. weiteres (auch bisweilen sogar Absichten) voraussetzen.

@nobytree2

Gut gebrüllt Löwe:-)

Im Vertrag finde ich auch jetzt keine Klausel, dass ich damit keine Lastschriftkäufe tätigen darf. Und gesagt hat mir das auch niemand. Abheben kann und darf ich. Zahlen kann ich auch, darf es aber wohl nicht.