Vorladung Polizei - Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung
Hallo Community,
wie einige von euch vielleicht mit bekommen haben, wurde ich am Sonntag den 19.08.2012 um 01:20 Uhr von der Polizei mit zwei Personen (XY und XX) beim Konsum von Cannabis erwischt. Bei der körperlichen Durchsuchung fand man unter anderem einen Grinder und 0,2 - 0,3 Gramm Cannabis bei MIR. Die anderen beiden Personen waren ''Sauber''. Nun habe ich heute ein schreiben der Polizei bekommen:
Vorladung als Beschuldigter [Diese Vorladung bitte zum Termin mitbringen]
Sehr geehrter Herr Daniel XYZ, in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren
Tatvorwurf: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung
Ereignisort: 274xxx Bremervörde, Bevern Straße XXX
Ereigniszeit: So., 19.08.2012, 01:20 Uhr
Ist eine Vernehmbung als Beschuldigter des Daniel XYZ (xx.xx.1994) erforderlich.
Bitte veranlassen Sie, dass Daniel XYZ dieser Vorladung am: XXXXXXX in: XXXXXXX erscheint.
Im Verhinderungsfall bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Falls sie beabsichtigen, die Reise von einem anderen als dem in der Anschrift genannten Ort aus anzutreten oder außerhalb beschäftigt sind, teilen sie dies bitte unvorzüglich mit. Sollten sie auf ihrer Mitteilung keine Nachricht erhalten, bleibt es bei dieser Vorladung
Ich halte es für eine relevante Information zu sagen, dass ich einmal mit 13 mit der Polizei zu tun hatte, da ich einen Beamten angelogen hatte. (Ich hatte ziemlich Angst) In dem Fall ging es darum, dass einem Jungen seine Yu-Gi-Oh Karten abhanden kamen, wir wurden beschuldigt, hatten diese aber nur gefunden. Das habe ich dem Beamten verschwiegen, aus Angst vor Strafe. Ein zweites mal hatte ich mit der Polizei zu tun, als ich und ein Freund mit einer selbst gebauten Waffe (ca 0,5 Joule) Personen verletzt haben. Keiner dieser Personen hatte eine Anzeige erstellt, wodraufhin das Verfahren fallen gelassen wurde. Damals war ich 15, heute 17.
Wie soll ich nun auf diesen Brief reagieren? Soll ich zur Vorladung erscheinen oder gebrauch meines Rechts machen, nicht erscheinen zu wollen und darf ich das in diesem Fall überhaupt? Wie würdet ihr Vorgehen? Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
Wäre nett, wenn ihr mir helfen würdet ohne zu sagen, wie dumm ich sei. Zudem würde ich mich über Beiträge von Usern freuen, die in einer ähnlichen Situation waren bzw. sich mit dem Deutschen Recht des BtmG auskennen.
Falls ich zur Vorladung erscheine, würde ich natürlich auch gerne meine Meinung zum Thema Cannabis verteidigen. Ich konsumiere circa zwei mal die Woche und finde, dass es im geregelten Maßen okay ist. Man sollte Cannabis keinesfalls verteufeln, aber auch nicht in den Himmel loben, denn ein Risiko besteht immer. Meint ihr ich könnte mit meiner Meinung Probleme bekommen, dass ich meinen Führerschein nicht mehr machen darf etc. ?
Nach Zusatzinformationen könnt ihr gerne Fragen.
Gruß ..
7 Antworten
Natürlich kannst du eine Vernehmung durch die Plozei verweigern, aber das würde nicht für dich bei Staatsanwalt und Richter sprechen. Mit einem Geständnis und ehrlicher Reue kommst du da auf jeden Fall weiter (das würde sich auf jeden Fall strafmildernd auf das Strafmaß auswirken).
Im Übrigen rate ich dir dringend zu einem Anwalt - du verrennst dich schnell in juristische Fallstricke, wenn du auf einen Anwalt verzichtest. Du kannst auch darauf bestehen, dass eine Vernehmung durch die Polizei nur in Anwesenheit eines Anwalts bzw. nach Absprache mit ihm durchgeführt wird.
Beim Führerschein könnte es durchaus Probleme geben, möglicherweise musst du deine Fähigkeit als verantwortungsbewußter Verkehrsteilnehmer durch eine MPU nachweisen.
Das kann durchaus passieren, wenn du den Führerschein beantragst.
Da es sich um eine Vorladung und nicht um eine Einldaung handelt, kannst Du dir nicht aussuchen "geh ich oder ge ich nicht". Außerdem bist Du noch Minderjährig und musst in Begleitung eines Erwachsenen (vielleicht deine Eltern) zu diesem Termin. Ob Du mit einer Strafe "keine Führerschein machen zu dürfen" davon kommst (wenn es diese Art der Jugendstrafe überhaupt gibt) - ist mir nicht bekannt.
Grundsätzlich (aber das hast Du selbst schon geschrieben) solltets Du dir im klaren sein, dass es eine gesetzliche Regelung bezüglich des Konsums leichter Drogen gibt. In Deutschland ist es nun mal verboten.
Seit wann verschickt die Polizei denn "Einladungen"?
Seit wann besteht für Jugendliche der Zwang die Eltern mit zur Vernehmung mitzubringen?
Seit wann gibt es eine gesetzliche Strafbarkeits-Regelung zum Konsum leichter Drogen?
Wenn es das erste mal ein BtmG Verstoß ist wird die Sache eingestellt , Du kanns t hingehen und sagen Eigenbedarf , brauchst aber auch gar nichts sagen oder gar nicht erst hingehen ,sollte es aus irgendwelchen Gründen nicht eingestellt werden kommt dabei nicht viel raus , kleine Geldstrafe oder Sozialstunden . Deie Meinung würde ich gegenüber Polizei Juistiz nicht vertreten , sonst wird schnell ein fortgestztes Vergehen daraus und wiederholungsgefahr , MPU ist möglich , darfst hat nicht kiffen wenn du Auitofahren willt
Ich bin österreicher und kenn mich nicht so mit deutschem recht aus aber will versuchen zu helfen.
Komm auf jeden fall zu diesem termin, sei verursachen, einsichtig und gesteh deine schuld ein.
Behalte deine meinung über kiff für dich, das interessiert die einen dreck und macht sie höchstens sauer!
Die wollen das auch nur möglichst schnell hinter sich bringen, also sei brav, sei ein ja- sager und ein lieber bub.
Sag nicht, dass du wöchentlich rauchst, sag eher so jeden monat zwei mal. Sag du machat es so selten, dass es gerade noch glaubwürdig ist.
Strafe könnte es bei der kleinen menge glaub ich auch gar keine geben, pissen gehen wirst du müssen.
Auch wenn du den schein machen willst könnte es nochmal extra piss tests geben.
Ich rate dir keine ersatzstoffe wie jwh zu konsumieren während du halt nicht rauchen kannst, die können muskelzuckungen.und herzrythmusstörungen oder herzrasen verursachen.
Sei freundlich sollte das im 2ten absatz heißen, sry
Das funktioniert in Österreich od. Hessen , aber in Bayern bekommst Du die Höchstrafe , egal ob Du es zugibst od. sie meine , dass Du es warst. Da hilft nur von Anfang an eine Spitzenanwalt, sonst machen die Dich für ihre eigen Karriere platt !!!
Was für ein ausgewiesener Schwachsinn: Weder ist hier Bayern das Bundesland, in welchem die Sache verfolgt wird - noch ist ein Spitzen-Anwalt für eine Angelegenheit von weniger als einem halben Gramm Cannabis erforderlich.
Welche ein Glück für den Betroffen, dass es nicht der " Poliziestaat " Bayern ist, denn da laufen die Uhren anders und alles und jeder ist verdächtig.
Lies Dir diese Seite aufmerksam durch und schau Dir das zugehörige Video an http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln , dann weißt Du, wie Du Dich zu verhalten hast. Auch für Jugendlich wie Dich besteht nicht die Pflicht auszusagen oder bei der Polizei zu erscheinen.
Einen Anwalt für eine solche lächerliche Menge zu konsultieren ist unnötig. Ich gehe davon aus, dass die Sache eingestellt wird, da Du als Erst-Täter giltst.
MPU obwohl ich nicht einmal mit dem Führerschein angefangen habe?
LG