Vorladung Polizei - Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung

7 Antworten

Natürlich kannst du eine Vernehmung durch die Plozei verweigern, aber das würde nicht für dich bei Staatsanwalt und Richter sprechen. Mit einem Geständnis und ehrlicher Reue kommst du da auf jeden Fall weiter (das würde sich auf jeden Fall strafmildernd auf das Strafmaß auswirken).

Im Übrigen rate ich dir dringend zu einem Anwalt - du verrennst dich schnell in juristische Fallstricke, wenn du auf einen Anwalt verzichtest. Du kannst auch darauf bestehen, dass eine Vernehmung durch die Polizei nur in Anwesenheit eines Anwalts bzw. nach Absprache mit ihm durchgeführt wird.

Beim Führerschein könnte es durchaus Probleme geben, möglicherweise musst du deine Fähigkeit als verantwortungsbewußter Verkehrsteilnehmer durch eine MPU nachweisen.

MPU obwohl ich nicht einmal mit dem Führerschein angefangen habe?

LG

@AstroWissen

Das kann durchaus passieren, wenn du den Führerschein beantragst.

Da es sich um eine Vorladung und nicht um eine Einldaung handelt, kannst Du dir nicht aussuchen "geh ich oder ge ich nicht". Außerdem bist Du noch Minderjährig und musst in Begleitung eines Erwachsenen (vielleicht deine Eltern) zu diesem Termin. Ob Du mit einer Strafe "keine Führerschein machen zu dürfen" davon kommst (wenn es diese Art der Jugendstrafe überhaupt gibt) - ist mir nicht bekannt.

Grundsätzlich (aber das hast Du selbst schon geschrieben) solltets Du dir im klaren sein, dass es eine gesetzliche Regelung bezüglich des Konsums leichter Drogen gibt. In Deutschland ist es nun mal verboten.

Seit wann verschickt die Polizei denn "Einladungen"?

Seit wann besteht für Jugendliche der Zwang die Eltern mit zur Vernehmung mitzubringen?

Seit wann gibt es eine gesetzliche Strafbarkeits-Regelung zum Konsum leichter Drogen?

Wenn es das erste mal ein BtmG Verstoß ist wird die Sache eingestellt , Du kanns t hingehen und sagen Eigenbedarf , brauchst aber auch gar nichts sagen oder gar nicht erst hingehen ,sollte es aus irgendwelchen Gründen nicht eingestellt werden kommt dabei nicht viel raus , kleine Geldstrafe oder Sozialstunden . Deie Meinung würde ich gegenüber Polizei Juistiz nicht vertreten , sonst wird schnell ein fortgestztes Vergehen daraus und wiederholungsgefahr , MPU ist möglich , darfst hat nicht kiffen wenn du Auitofahren willt

Ich bin österreicher und kenn mich nicht so mit deutschem recht aus aber will versuchen zu helfen.

Komm auf jeden fall zu diesem termin, sei verursachen, einsichtig und gesteh deine schuld ein.

Behalte deine meinung über kiff für dich, das interessiert die einen dreck und macht sie höchstens sauer!

Die wollen das auch nur möglichst schnell hinter sich bringen, also sei brav, sei ein ja- sager und ein lieber bub.

Sag nicht, dass du wöchentlich rauchst, sag eher so jeden monat zwei mal. Sag du machat es so selten, dass es gerade noch glaubwürdig ist.

Strafe könnte es bei der kleinen menge glaub ich auch gar keine geben, pissen gehen wirst du müssen.

Auch wenn du den schein machen willst könnte es nochmal extra piss tests geben.

Ich rate dir keine ersatzstoffe wie jwh zu konsumieren während du halt nicht rauchen kannst, die können muskelzuckungen.und herzrythmusstörungen oder herzrasen verursachen.

Sei freundlich sollte das im 2ten absatz heißen, sry

@fritzAUT

Das funktioniert in Österreich od. Hessen , aber in Bayern bekommst Du die Höchstrafe , egal ob Du es zugibst od. sie meine , dass Du es warst. Da hilft nur von Anfang an eine Spitzenanwalt, sonst machen die Dich für ihre eigen Karriere platt !!!

@Schlauerfuchs

Was für ein ausgewiesener Schwachsinn: Weder ist hier Bayern das Bundesland, in welchem die Sache verfolgt wird - noch ist ein Spitzen-Anwalt für eine Angelegenheit von weniger als einem halben Gramm Cannabis erforderlich.

@aXXLJ

Welche ein Glück für den Betroffen, dass es nicht der " Poliziestaat " Bayern ist, denn da laufen die Uhren anders und alles und jeder ist verdächtig.

Lies Dir diese Seite aufmerksam durch und schau Dir das zugehörige Video an http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln , dann weißt Du, wie Du Dich zu verhalten hast. Auch für Jugendlich wie Dich besteht nicht die Pflicht auszusagen oder bei der Polizei zu erscheinen.

Einen Anwalt für eine solche lächerliche Menge zu konsultieren ist unnötig. Ich gehe davon aus, dass die Sache eingestellt wird, da Du als Erst-Täter giltst.