Vorladung als Beschuldigter - was kann die polizei in dem falle machen?

7 Antworten

Du sagst immer wieder, wie es war. Die können dir einen Diebstahl nicht nachweisen. Wenn alles nichts hilft - einen Anwalt hinzuziehen.

Kommt auch darauf an wie alt Du bist. Wahrscheinlich Sozialstunden oder Geldstrafe.

Nachdem du ein entsprechend bekanntes Früchtchen zu sein scheinst, kann dir nur ein Anwalt helfen.

So lange du keine gerichtliche Vorladung bekommst musst du erst mal garnichts machen. Weder zur Polizei noch eine Aussage tätigen. Falls das nicht eingestellt wird, tätigst du deine Aussage vor Gericht und dann wird es vermutlich eingestellt. Aber vergess nie: Vor Gericht herrscht nicht gerechtigkeit, denn Gericht kommt von richten und nicht von gerecht.

Sag einfach wie es war. Es ist Sache der Polizei und Staatsanwaltschaft zu beweisen ob Du das Rad klauen wolltest. Wenn es allerdings Zeugen gibt, hast Du (wieder) schlechte Karten. Notfalls musst Du Dir einen Anwalt nehmen.